Beschreibung
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich und muss innerhalb von 14 Tagen nach Einzug erfolgen. Sie kann frühestens ab dem Einzugstag erfolgen, der in der Wohnungsgeberbescheinigung bestätigt wird. Das Einzugsdatum darf bei der Ummeldung nicht in der Zukunft liegen.
Bei minderjährigen Personen (unter 16 Jahren) ist darauf zu achten, dass diese von den Personen umzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen. Bei getrenntlebenden Eltern (gemeinsames Sorgerecht) muss die Einverständniserklärung des anderen Sorgeberechtigten zur Ummeldung vorgelegt werden, wenn die minderjährige Person aus dem bisherigen gemeinsamen Haushalt wegzieht.
Die Vorsprache kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Dann sind zusätzlich eine Vollmacht sowie der Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters vorzulegen.
Leider ist es aus rechtlichen Gründen nicht möglich, das Ummeldeformular auf dem Postweg zu übersenden.