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Gemeinde Aldenhoven

Melderegister (Widerspruch nach Bundesmeldegesetz)

Gegen die Übermittlung Ihrer Meldedaten haben Sie gemäß Bundesmeldegesetz (BMG) ein Widerspruchsrecht.

Beschreibung

Den Widerspruch erklären können Sie nicht nur bei einer An- oder Ummeldung, sondern auch zu jedem anderen Zeitpunkt. Einen eingelegten Widerspruch können Sie jederzeit und ohne Angabe von Gründen aufheben oder zurückziehen. Eine solche Erklärung können Sie auch ohne die Verwendung eines Formulars abgeben. Für den Widerspruch müssen keine Gründe angegeben werden. 

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