Inhalt anspringen

Gemeinde Aldenhoven

Denkmalpflege, Denkmalschutz

Die Denkmäler der Kunst, der Geschichte und der Kultur sowie die Landschafts- und Naturdenkmäler stehen unter dem Schutz des Landes, der Gemeindeverbände und Gemeinden.

Beschreibung

Mit über 80.000 Baudenkmälern und über 7.000 Bodendenkmäler verfügt Nordrhein-Westfalen flächendeckend über eine vielfältige Denkmallandschaft. Und auch die Gemeinde Aldenhoven weist zahlreiche Denkmäler auf, so beispielsweise die Gnadenkapelle oder das Ludwig-Gall-Haus.

Denkmäler unterliegen dem Denkmalschutzgesetz entsprechend eines besonderen Schutzes. Das Denkmalschutzgesetz definiert Denkmäler dazu folgendermaßen: Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Erdgeschichte, für die Geschichte des Menschen, für die Kunst- und Kulturgeschichte, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und an deren Erhaltung und Nutzung wegen künstlerischer, wissenschaftlicher, volkskundlicher oder städtebaulicher Bedeutung ein Interesse der Allgemeinheit besteht. Im Denkmalschutzgesetz sind dabei alle Arten von Denkmälern, wie beispielsweise Baudenkmäler, Denkmalbereiche oder Bodendenkmäler, definiert.

Denkmäler tragen zur Verschönerung eines Gemeinde- und Landschaftsbildes bei und steigern die Attraktivität der Region. Sie sind in hohem Maße identifikationsbildend, auch im Sinne von Heimatbewusstsein und Heimatverbundenheit. Die Eigentümer/innen und sonstige Nutzungsberechtigte eines Denkmals sind im Rahmen der Sozialpflichtigkeit des Eigentums dazu verpflichtet, das Denkmal instand zu halten und instand zu setzen, sachgemäß zu behandeln und vor Gefahren zu schützen.


Gemeinde Aldenhoven als Untere Denkmalbehörde:
Die Aufgaben des Denkmalschutzes werden in der Gemeinde Aldenhoven von der „Unteren Denkmalbehörde“ als Sonderordnungsbehörde eigenständig wahrgenommen. Der Denkmalschutz ist organisatorisch im Fachbereich II – Bauverwaltung integriert. Die Aufgaben der Unteren Denkmalbehörde gliedern sich in die Bereiche „Denkmalschutz“ und „Denkmalpflege“.

Die Untere Denkmalbehörde handelt auf der Rechtsgrundlage des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz - DSchG NRW).

Übergeordnete Behörden sind der Kreis Düren als Obere Denkmalbehörde und das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW als Oberste Denkmalbehörde.

Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen zum Denkmalschutz sowie zur Denkmalpflege an den aufgeführten Ansprechpartner. Die Untere Denkmalschutzbehörde ist außerdem unter der E-Mail-Adresse denkmalaldenhovende erreichbar.


Denkmalschutz und Denkmalpflege:
 
Die Unterschutzstellungen von Bau- und Bodendenkmälern, beweglichen Denkmälern und Denkmalbereichen gehören zu den Aufgaben des Denkmalschutzes.

Die Denkmalpflege verfolgt das Ziel zum dauerhaften Erhalt aller eingetragenen Denkmäler. 


Denkmalliste:

Wird für ein Objekt der Denkmalwert festgestellt, erfolgt zwingend die Eintragung des Denkmals in die Denkmalliste der Gemeinde. Als Grundlage für die Aufnahme von Gebäuden in die Denkmalliste wird im Rahmen des Unterschutzstellungsverfahrens der Denkmalwert eines Gebäudes oder eines Bodenfundes geprüft.

Auf dem Gebiet der Gemeinde Aldenhoven werden derzeit 62 Denkmäler in der Denkmalliste erfasst.


Denkmalrechtliche Erlaubnis: 

Einer denkmalrechtlichen Erlaubnis bedarf es, wenn Maßnahmen an oder in einem Denkmal oder in der näheren Umgebung eines Denkmals ausgeführt werden sollen.

Weitere Informationen zur denkmalrechtlichen Erlaubnis finden Sie hier:
 Denkmalpflege (Denkmalrechtliche Erlaubnis) 

Denkmalrechtliche Steuervergünstigungen: 
Ist ein Gebäude unter Denkmalschutz gestellt, haben die Eigentümer/innen die Pflicht, das Gebäude nach denkmalpflegerischen Gesichtspunkten zu erhalten. Steuererleichterungen – insbesondere im Einkommenssteuerrecht – schaffen einen Anreiz, privates Kapital für die Erhaltung von Denkmälern einzusetzen. Sie sind Ausgleich für die Last der Erhaltung, die das Denkmalschutzgesetz den im Eigentum von Kulturgütern befindlichen Personen im Interesse der Allgemeinheit auferlegt.

Weitere Informationen zu denkmalrechtlichen Steuervergünstigungen finden Sie hier:
 Denkmalpflege (Steuervergünstigungen) 

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Gemeinde Aldenhoven