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Gemeinde Aldenhoven

Denkmalpflege (Denkmalrechtliche Erlaubnis)

Einer denkmalrechtlichen Erlaubnis bedarf es, wenn Maßnahmen an oder in einem Denkmal oder in der näheren Umgebung eines Baudenkmals ausgeführt werden sollen.

Beschreibung

Grundsätzlich brauchen Sie für alle Arbeiten an und in Ihrem Baudenkmal eine vorherige denkmalrechtliche Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde. Dabei ist es unerheblich, ob der bestehenden Zustand optisch oder substanziell verändert wird und gar keine Veränderung sichtbar wahrnehmbar ist. Dies gilt auch, wenn die geplante Maßnahme den ursprünglichen Zustand wiederherstellen soll.

Zu solchen Maßnahmen zählen beispielsweise

  • Arbeiten an Dach und Fassade einschl. Gerüststellung,
  • Arbeiten an Fenstern und Türen,
  • Renovierungsarbeiten innen und außen,
  • Einbau und Erneuerung von technischen Anlagen oder 
  • Umbauten.

Ein Baudenkmal ist dabei ein Denkmal, welches aus baulichen Anlagen oder Teilen baulicher Anlagen besteht.


Erteilung einer denkmalrechtliche Erlaubnis:
Wenn Ihr Antrag mit den denkmalpflegerischen Zielen vereinbar ist, erteilt Ihnen die Untere Denkmalbehörde eine schriftliche Erlaubnis nach § 9 Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW) zu Arbeiten an oder in Ihrem Baudenkmal. In der Erlaubnis werden die jeweils genehmigten Vorhaben detailliert beschrieben. Von diesen Vorgaben dürfen Sie nicht abweichen.

Wenn es die Umstände erfordern sollten, wird die Erlaubnis durch Nebenbestimmungen ergänzt. Die Nebenbestimmungen können Einzelheiten aus der Planung, die gegen den Denkmalschutz verstoßen, durch bestimmte Anweisungen ausgleichen. So ist es möglich, trotz eventueller kleiner Hindernisse eine Erlaubnis zu erteilen.


Wann und bei wem muss eine denkmalrechtliche Erlaubnis eingeholt werden?
Die Erlaubnis muss unbedingt vor der Durchführung oder Beauftragung der geplanten Arbeiten beantragt werden. Der Antrag ist mit den zur Beurteilung erforderlichen Unterlagen bei der Unteren Denkmalbehörde einzureichen.

Bitte beachten Sie, dass eine denkmalrechtliche Erlaubnis eine andere ggf. erforderliche Genehmigung, wie bspw. eine Baugenehmigung, nicht ersetzt.

Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen zur denkmalrechtlichen Erlaubnis an den aufgeführten Ansprechpartner. Die Untere Denkmalschutzbehörde ist außerdem unter der E-Mail-Adresse  denkmalaldenhovende erreichbar.

Online-Services

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 9 Denkmalschutzgesetz

Erläuterungen und Hinweise

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