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Gemeinde Aldenhoven

Friedhofsangelegenheiten (Gebühren)

Die Friedhöfe dienen der Bestattung der Toten sowie der Beisetzung von deren Aschen. Auf den Friedhöfen der Gemeinde Aldenhoven sind sowohl Erd-, als auch Feuerbestattungen möglich.

Beschreibung

Die Bestattung von Toten sowie die Beisetzung von deren Aschen ist grundsätzlich für Tote, die bzw. deren Eltern bei ihrem Ableben Einwohner/in der Gemeinde Aldenhoven waren oder die ein Recht auf Beisetzung in einer bestimmten Grabstätte besaßen, möglich.

Die Gemeinde Aldenhoven unterhält und verwaltet dazu insgesamt sechs Friedhöfe:

  • Friedhof Aldenhoven
  • Friedhof Dürboslar
  • Friedhof Freialdenhoven
  • Friedhof Niedermerz
  • Friedhof Schleiden
  • Friedhof Siersdorf

Auf den Friedhöfen der Gemeinde Aldenhoven beträgt die Ruhezeit grundsätzlich bei Sargbestattungen 30 Jahre, bei Kindern bis zum vollendeten 5. Lebensjahr und Urnenbestattungen hingegen 25 Jahre. Unter Ruhezeit versteht man den Zeitraum, innerhalb dem ein Grab weder geöffnet, noch erneut belegt werden darf.

Bestattungstermine werden in der Regel zwischen dem Friedhofsamt, den Angehörigen, dem von diesen beauftragten Bestattungsunternehmen sowie den Pfarrämtern abgestimmt. Bestattungen und Beisetzungen erfolgen regelmäßig an Werktagen, an Samstagen jedoch nicht nach 11:00 Uhr. Für Aussegnungen und Abschiedsfeiern stehen Ihnen die Trauerhallen jederzeit zur Verfügung. Bestattungstermine sind telefonisch oder vor Ort mit der Gemeinde abzustimmen.

Die Zuteilung einer Grabstätte, die Bestattung wie auch die Umbettung eines Toten und die Benutzung der Leichen- und Trauerhallen lassen Gebühren entstehen, die im Folgenden aufgeführt sind.

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