Allgemeine Informationen
Die Bestattung von Toten sowie die Beisetzung von deren Aschen ist grundsätzlich für Tote, die bzw. deren Eltern bei ihrem Ableben Einwohner/in der Gemeinde Aldenhoven waren oder die ein Recht auf Beisetzung in einer bestimmten Grabstätte besaßen, möglich.
Die Zuteilung einer Grabstätte, die Bestattung wie auch die Umbettung eines Toten und die Benutzung der Leichen- und Trauerhallen lassen Gebühren entstehen, die im Folgenden aufgeführt sind.
Gebühren für die Zuteilung von Gräbern
Die Gebühr für die Zuteilung eines Reihengrabes beträgt
für nicht bestattungspflichtige Fehlgeburten unter 500 g |
0,00 Euro |
für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr |
0,00 Euro |
für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr |
1.387,00 Euro |
für Erdreihengräber mit liegender Gedenktafel ohne Gestaltung |
2.191,00 Euro |
Die Gebühr für die Zuteilung eines Urnenreihengrabes beträgt
für ein Erdgrab mit liegender Gedenktafel ohne Gestaltung |
2.053,00 Euro |
für ein Erdgrab |
1.171,00 Euro |
für ein Stelengrab |
1.647,00 Euro |
für ein anonymes Erdgrab |
1.378,00 Euro |
Die Gebühr für die Verleihung des Nutzungsrechtes an einem Wahlgrab beträgt
Für ein Einzelwahlgrab |
Pro Jahr 72,00 Euro |
2.171,00 Euro |
Für ein Doppelwahlgrab |
Pro Jahr 117,00 Euro |
3.499,00 Euro |
Für ein Dreier- oder Mehrfachwahlgrab |
Pro Jahr 160,00 Euro |
4.802,00 Euro |
Für ein Urnen-Wahlgrab in der Stele |
Pro Jahr 106,00 Euro |
2.649,00 Euro |
Für eine Urnenerdwahlgrabstätte |
Pro Jahr 106,00 Euro |
2.649,00 Euro |
Für ein Wahlgrab auf dem muslimischem Beerdigungsfeld |
Pro Jahr 72,00 Euro |
2.148,00 Euro |
Bestattungsgebühren
Die Bestattungsgebühren schließen die Leistungen der Herstellung des Grabes, der Benutzung des Sargversenkers, der Auskleidung des Grabes mit Matten, der Mitwirkung von Bediensteten der Friedhofsverwaltung sowie den Transport der Kränze von der Halle zum Grabe und die Verfüllung des Grabes mit ein.
Die Bestattungsgebühren betragen für Reihengräber
für nicht bestattungspflichtige Fehlgeburten unter 500 g |
0,00 Euro |
für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr |
0,00 Euro |
für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr |
965,00 Euro |
für Erdreihengrabstätten mit liegender Gedenktafel ohne Gestaltung |
985,00 Euro |
Die Bestattungsgebühren betragen für Urnen-Reihengräber
für ein Erdgrab mit liegender Gedenktafel ohne Gestaltung |
162,00 Euro |
für ein Erdgrab |
279,00 Euro |
für ein Stelengrab |
130,00 Euro |
für ein anonymes Erdgrab |
230,00 Euro |
Die Bestattungsgebühren betragen für Wahlgrabstellen
für ein Einzel- oder Mehrfachwahlgrab (pro Verstorbener) |
1.273,00 Euro |
auf dem muslimischen Beerdigungsfeld |
1.061,00 Euro |
für ein Stelengrab |
127,00 Euro |
Für ein Urnenerdwahlgrab |
319,00 Euro |
Bei Bestattungen außerhalb der Dienstzeiten (freitags ab 12:00 Uhr und samstags bis 11:00 Uhr) erhöht sich die jeweilige Bestattungsgebühr je nach tatsächlichem Aufwand. Pro Stunde und Mitarbeiter wird ein Betrag von 24,00 Euro in Rechnung gestellt.
Umbettungsgebühren
Für die Umbettung eines Leichnams innerhalb der Friedhöfe der Gemeinde Aldenhoven, also für das Ausbetten und die Wiederbestattung aus einem Reihengrab in ein Wahlgrab, betragen die Gebühren
für die Umbettung eines Sarges |
364,00 Euro |
für die Umbettung einer Urne |
149,00 Euro |
Benutzungsgebühren der Leichen- und Trauerhalle
Die Gebühren für die Benutzung der Leichen- und Trauerhalle betragen
für die Friedhofskapelle |
529,00 Euro |
für die Aufbewahrungskammern |
141,00 Euro |
für die Friedhofskapelle und die Aufbewahrungskammern |
670,00 Euro |
Gebühren für pflegeleichte Grabstätten
Alle neuen und bereits bestehenden Sarg- und Urnengräber – egal ob Reihen- oder Wahlgräber – können als pflegeleichte Grabstätten gestaltet werden. Diese Gräber sind mit ebenerdigen Einfassungen, Sockelplatten und Mähkanten versehen. Die Angehörigen entscheiden selbst, ob und wie lange das Beet nach eigenem Geschmack gestaltet und gepflegt wird. Nach dem Ende der privaten Pflege übernimmt die Gemeinde die Einsaat und Pflege des Rasens. Dies kostet pro Jahr und pro Grabstelle 123,00 €.
Kontakt
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Ort
Friedhofsamt
Gemeinde Aldenhoven
Dietrich-Mülfahrt-Straße 11-13
52457 Aldenhoven
Postanschrift
Gemeinde Aldenhoven
Postfach 1363
Vor dem Rathaus befindet sich eine Ladesäule für Elektroautos.
Bushaltestelle "Aldenhoven Kapelle"
(Fußweg ca. 90 m)
Linien 6 und 274
Bushaltestelle "Aldenhoven Kirche"
(Fußweg ca. 250 m)
Linien 6, 71, 90, 220, 274, 275, 278, 281
Zeiten
Allgemeine Öffnungszeiten:
(nur nach Terminvereinbarung)
Montag bis Donnerstag: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr
samstags: geschlossen
sonntags und an allen Feiertagen: geschlossen