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Gemeinde Aldenhoven

Bestattungen (Verlängerung von Grabnutzungsrechten bei Wahlgrabstätten)

Das Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte, über die Sie das Nutzungsrecht verfügen, läuft aus und Sie möchten die Grabstätte nicht einebnen lassen? Dann besteht für Sie die Möglichkeit, das Nutzungsrecht wieder zu erwerben.

Beschreibung

Allgemeine Informationen:
Grundsätzlich beträgt die Ruhezeit der Verstorbenen

  • für Tod- und Fehlgeburten, aus Schwangerschaftsabbrüchen stammende Leibesfrüchte sowie für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 25 Jahre.
  • für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr 30 Jahre.
  • für Aschen in Urnen 25 Jahre.

Kann die Nutzungsdauer von Grabstätten verlängert werden?
Für Wahlgrabstätten kann das Nutzungsrecht nach Ablauf der Nutzungsdauer wiedererworben werden. Ein Wiedererwerb ist nur auf Antrag und nur für die gesamte Wahlgrabstätte möglich.

Bitte beachten Sie, dass die Verlängerung des Verfügungsrechts an einer Reihengrabstätte nicht möglich ist.

Für welche Dauer kann das Nutzungsrecht an einer Grabstätte wiedererworben werden?
Das Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte für Sarg- oder Urnenbestattungen kann für einen Zeitraum von 5, 10, 15, 20, 25 oder 30 Jahren verlängert werden.

Wird man über den Ablauf des Nutzungsrechts vorzeitig informiert?
Auf den Ablauf des Nutzungsrechts wird der Nutzungsberechtigte drei Monate im Voraus schriftlich hingewiesen. Sollte der/die Nutzungsberechtigte nicht bekannt sein, wird durch öffentliche Bekanntmachung sowie durch Hinweis auf der Grabstätte über den Ablauf des Nutzungsrechts hingewiesen.

Sie wünschen nach Ablauf des Nutzungsrechts keine Verlängerung der Grabnutzung, sondern die Einebnung des Wahlgrabes?
Wenn Sie nach Ablauf des Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstätte keine Verlängerung der Grabnutzung wünschen, wird das Grab, über welches Sie die Nutzungsberechtigung verfügen, eingeebnet. Die Einebnung kann im Rahmen einer Selbsteinebnung durch Sie oder durch beauftragte Personen bzw. Unternehmen erfolgen.

Weitere Informationen zur Einebnung der Grabstätte finden Sie hier:
 Bestattungen (Einebnung eines Grabes) 

Online-Services

Antrag auf Verlängerung der Grabnutzungsrechte

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • pixabay