Beschreibung
Allgemeine Informationen:
Bei Antragstellung ist Ihre persönliche Vorsprache erforderlich. Wenn Sie für Ihr Kind einen Reisepass beantragen, muss Ihr Kind (ab Säuglingsalter) Sie begleiten. Der Reisepass enthält einen Chip, auf dem neben dem Lichtbild auch die Fingerabdrücke gespeichert sind. Bei Kindern unter 6 Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst.
Für Vielreisende gibt es einen Reisepass, der 48 Seiten umfasst. Im normalen Reisepass stehen Ihnen 27 Seiten, im Reisepass für Vielreisende 43 Seiten für Stempel zur Verfügung. Wenn Sie einen solchen Pass beantragen, wird jedoch eine Gebühr fällig.
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Details
Dokumente
Zur Beantragung eines Reisepasses werden die folgenden Unterlagen benötigt:
- alter Reisepass
- Personalausweis
- Geburtsurkunde oder Eheurkunde (bitte mitbringen, falls ein Datenabgleich erfolgen muss)
- aktuelles, biometrisches Lichtbild (Das Foto sollte nicht älter als ein Jahr sein. Beachten Sie bitte die speziellen Anforderungen an die Passfotos, siehe Fotomustertafel).
- Verlustanzeige (diese ist erforderlich, wenn der alte Reisepass verloren gegangen ist)
- Bescheinigung der Polizei (Falls der bisherige Pass gestohlen wurde, brauchen wir die Bescheinigung der Polizei über den Diebstahl.)
Zusätzlich werden bei Kindern unter 18 Jahren die folgenden Unterlagen benötigt:
- alter Reisepass, Personalausweis bzw. Kinderreisepass (falls vorhanden)
- Personalausweis oder Reisepass beider Elternteile (Ausnahmen: siehe Abschnitt "Besonderheiten bei Minderjährigen")
- Antrag auf Ausstellung eines Passes/Ausweises für Minderjährige
- ggf. Vollmacht für die Beantragung eines Passes/Ausweises für Minderjährige
- ggf. Beschluss des Familiengerichts über das alleinige Sorge- oder Aufenthaltsbestimmungsrecht
- bei Vormundschaft: Bestallungsurkunde (Betreuerausweis)
Gebühren
Die Gebühren betragen:
- 37,50 € für Personen unter 24 Jahren
- 70 € für Personen ab 24 Jahren
- zuzüglich 22 € für einen 48-Seitenpass
- zuzüglich 32 € für einen Expresspass
- zuzüglich 54 € für einen 48-Seiten-Expresspass
- 26 € für einen vorläufigen maschinenlesbaren Reisepass
Zahlungsarten
Die Gebühren können Sie im Bürgerbüro in bar oder mit EC-Karte bezahlen.
Bemerkung
Besonderheiten bei Minderjährigen:
Minderjährige müssen bei der Antragstellung persönlich zu uns kommen. Dies gilt für alle Kinder ab Geburt.
Zur Beantragung eines Reisepasses für Jugendliche unter 18 Jahren ist ein Antrag der Erziehungsberechtigten erforderlich. Grundsätzlich müssen beide Elternteile diesen Antrag unterschreiben. Bei der Vorsprache im Bürgerbüro kann sich ein Elternteil mit Vollmacht und Personalausweis vertreten lassen.
Ausnahmen gibt es bei getrennt lebenden bzw. geschiedenen Eltern und bei Alleinerziehenden. Hier hängt es vom Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht ab, wer den Reisepass beantragen kann und welcher Elternteil zur Beantragung mitkommen muss. Ausführliche Informationen zur Beantragung von Ausweisdokumenten finden Sie hier:
Ausweisdokumente (Besonderheiten bei Minderjährigen)
Reisedokumente für Säuglinge und Kleinstkinder:
Das Gesicht von Säuglingen und Kleinstkindern verändert sich schnell, sodass mitunter nach relativ kurzer Zeit bereits von einem "neuen" Aussehen gesprochen werden kann. Weicht das Lichtbild im Ausweisdokument stark vom Gesicht des Kindes ab, ist das Dokument für die Reise nicht mehr verwendbar. Das aufgedruckte Gültigkeitsdatum ist dabei unerheblich. Ein neues Ausweisdokument mit aktuellem Passbild ist zu beantragen. Insbesondere bei Säuglingen und Kleinstkindern kann eine Neuausstellung des Ausweisdokuments bereits nach zwei bis vier Jahren erforderlich werden. In individuellen Fällen des Reisebedarfs von Säuglingen kurz nach der Geburt (z. B. wegen ärztlicher Versorgung im Ausland) kann es sein, dass das ausgestellte Identitätsdokument nur für einen geringeren Zeitraum verwendbar ist.
Ausweise von Säuglingen und Kleinstkindern werden mit einer sechsjährigen Gültigkeitsdauer ausgestellt, weil viele Reiseländer eine Restgültigkeit des Reisedokumentes von mindestens 6 Monaten, gerechnet vom Zeitpunkt der Einreise, verlangen. Eine weitere Verkürzung der allgemeinen Gültigkeitsdauer würde die tatsächliche Nutzbarkeit des Ausweisdokuments stärker einschränken.
Der Zeitpunkt, ab wann das Lichtbild des Ausweisdokuments erheblich vom Gesicht des Säuglings/des Kindes abweicht, muss in jedem Einzelfall beurteilt werden. Bleiben Zweifel an der Tauglichkeit des Lichtbilds im Reisedokument, sollten die Eltern ihrem Bauchgefühl nachgeben und ein neues Reisedokument beantragen. Ziel sollte es in jedem Fall sein, dass während der Reise im Ausland auch das Personal der ausländischen Kontrollbehörden die Identifizierung des Kindes stets eindeutig durchführen kann.
Fristen
Die Gültigkeit von Reisepässen kann nicht verlängert werden. Der Reisepass hat eine Gültigkeit von zehn Jahren. Für Personen unter 24 Jahren ist er sechs Jahre gültig. Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses wird dem Reisezweck angepasst und darf nicht mehr als ein Jahr betragen.
Bearbeitungsdauer
Bis ein Reisepass abgeholt werden kann, dauert es ab dem Tag der Antragstellung zur Zeit etwa acht Wochen.
Ein als Expresspass beantragter Reisepass wird in der Regel innerhalb von vier Werktagen ausgestellt. Diese Frist kann von der Bundesdruckerei jedoch nicht garantiert werden. Für den Expresspass wird eine zusätzliche Gebühr fällig.
Falls auch die rechtzeitige Ausstellung eines Expresspasses nicht mehr möglich ist, stellen wir Ihnen einen vorläufigen Reisepass aus. Den vorläufigen Reisepass bekommen Sie sofort ausgehändigt, wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen vorlegen können. Die Notwendigkeit müssen Sie durch Vorlage eines Flugtickets oder anderer Reiseunterlagen nachweisen. Beachten Sie jedoch, dass ein vorläufiger Reisepass nicht in allen Ländern zur Einreise ausreicht. So können Sie z. B. in die USA nur dann visumfrei einreisen, wenn der Reisepass ein elektronisches Speichermedium (Chip) enthält. Einen solchen Chip enthält der vorläufige Reisepass nicht.
Hinweis:
Wegen der temporär sehr langen Wartezeiten auf einen Reisepass wird das Bürgerbüro der Gemeinde Aldenhoven von vielen Bürgerinnen und Bürgern damit konfrontiert, dass die gebuchte Reise bevorstehe und man Gewissheit über den Zeitpunkt, wann das Ausweisdokument ausgehändigt werden könne, erlangen möchte. Der Druck und Versand der fertiggestellten Reisepässe an das Bürgerbüro Aldenhoven erfolgt jedoch durch die Bundesdruckerei. Daher hat das Bürgerbüro der Gemeinde Aldenhoven keine Information über den Produktions- bzw. Lieferstatus von Reisepässen.
Hat der Reisende jedoch einen regulären Reisepass beantragt und verzögert sich die Lieferung, kann ein vorläufiger Reisepass bei vorliegender Dringlichkeit ausgestellt werden. Diese Dringlichkeit ist anzunehmen, wenn der Reisepass eine Woche vor Reisebeginn noch nicht abholbereit liegt. Bei Abholung des regulären Reisepasses nach Rückkehr aus dem Urlaub ist der vorläufige Reisepass zu entwerten. Bitte beachten Sie, dass eine erneute Reisepass-Beantragung - sollte das Reiseziel die visumfreie Einreise nur mit einem elektronischen Reisepass gestatten - derselben Person im Express-Verfahren nur in absoluten Ausnahmefällen erfolgen kann.
Alle Reisenden werden daher gebeten, ihre Reisepässe schon zum Zeitpunkt der Reiseplanung - also wenn ein Reiseziel ausgesucht und die Reise gebucht wurde - zu beantragen.
Anschrift und Erreichbarkeit
Ort
Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro
Reisepass (Antrag)
Gemeinde Aldenhoven
Dietrich-Mülfahrt-Straße 11-13
52457 Aldenhoven
Postanschrift
Gemeinde Aldenhoven
Postfach 1363
Vor dem Rathaus befindet sich eine Ladesäule für Elektroautos.
Bushaltestelle "Aldenhoven Kapelle"
(Fußweg ca. 90 m)
Linien 6 und 274
Bushaltestelle "Aldenhoven Kirche"
(Fußweg ca. 250 m)
Linien 6, 71, 90, 220, 274, 275, 278, 281
Kontakt
Organisationseinheiten
Name | Telefon | |
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Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro | 02464 586201 |