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Gemeinde Aldenhoven

Briefwahlantrag

Die Briefwahl eröffnet den Wahlberechtigten, die am Wahltag während der Wahlzeit ihren Wahlraum nicht aufsuchen können, die Möglichkeit, dennoch ihre Stimme abzugeben.

Beschreibung

Wer durch Briefwahl wählen möchte, benötigt einen Wahlschein und die entsprechenden Briefwahlunterlagen. Diese können beim Wahlamt im Rathaus der Gemeinde Aldenhoven beantragt werden.

Briefwahlunterlagen gibt es nur auf Antrag. Ein Briefwahlantrag muss unbedingt den Vor- und Nachnamen des Antragstellers, seine Wohnanschrift und sein Geburtsdatum enthalten, sowie persönlich vom Wähler unterschrieben sein. Unvollständige Anträge müssen vom Wahlamt leider zurückgeschickt werden. Nur Online-Anträge über das Internet brauchen nicht unterschrieben werden. Wer für eine andere Person einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen möchte, muss eine schriftliche Vollmacht (z.B. vom Amtsgericht) vorlegen. Einem anderen als dem Wahlberechtigten persönlich dürfen die Wahlunterlagen nur dann ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung dazu durch eine schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird. Ein entsprechender Vordruck für eine solche Vollmacht ist ebenfalls auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes aufgedruckt. Die Vollmacht kann aber auch formlos eingereicht werden. Um Missbräuche zu verhindern, darf eine Person allerdings nicht mehr als vier andere Wahlberechtigte vertreten.

Das Wahlamt ist bemüht, alle eingegangenen Anträge unverzüglich zu bearbeiten und die Unterlagen spätestens 3 Werktage nach Antragseingang zuzustellen.

Es ist auch möglich, sich die Briefwahlunterlagen an den Urlaubsort nachschicken zu lassen. Innerhalb Deutschlands ist so eine Abwicklung des Briefwahlgeschäfts innerhalb von einer Woche möglich. Briefe ins Ausland und zurück dauern erfahrungsgemäß etwas länger. Nichtsdestotrotz sollte jeder, der per Briefwahl wählen möchte, rechtzeitig die Unterlagen beantragen und nicht bis zum letzten Tag vor der Abreise in den Urlaub damit warten.


Antragsarten: 

Die einfachste Möglichkeit der Beantragung besteht darin, den Online-Antrag auszufüllen. Den Link dorthin finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Wer nicht die Möglichkeit hat, den Briefwahlantrag im Internet zu stellen, der kann selbstverständlich auch die Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes benutzen, um den dort aufgedruckten Wahlscheinantrag auszufüllen. Wer auch den Brief nicht mehr hat, kann einen formlosen Briefwahlantrag stellen. Die Anträge müssen entweder per Post an die Gemeindeverwaltung geschickt werden (Achtung: Porto nicht vergessen!) oder persönlich dort abgegeben werden. Wer ins Rathaus kommt, um Briefwahl zu beantragen, kann auch direkt per Brief wählen und alle Unterlagen dort lassen. 

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Bildnachweise

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