Kirchenaustritte erfolgen entweder durch Erklärung bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk der/die Erklärende seinen/ihren ersten Wohnsitz hat oder bei einem/einer Notar/in in öffentlich beglaubigter Form.
Details
Zuständige Stelle
Das Amtsgericht Jülich ist zuständig für Angelegenheiten im Bereich Kirchenaustritt. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die zuständigen Ansprechpartner/innen des Amtsgerichts.