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Gemeinde Aldenhoven

Kirchenaustritt

Kirchenaustritte erfolgen entweder durch Erklärung bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk der/die Erklärende seinen/ihren ersten Wohnsitz hat oder bei einem/einer Notar/in in öffentlich beglaubigter Form.

Erläuterungen und Hinweise

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