Beschreibung
Jede Partei oder Wählervereinigung muss hierzu jedoch vorher einen formloser Antrag auf Plakatierungsgenehmigung stellen. Der Antrag ist beim zuständigen Ordnungsamt einzureichen.
Ab drei Monate vor jedem Wahltag darf grundsätzlich Wahlwerbung gemacht werden. Ab dann können z.B. Wahlplakate aufgehängt werden.
Jede Partei oder Wählervereinigung muss hierzu jedoch vorher einen formloser Antrag auf Plakatierungsgenehmigung stellen. Der Antrag ist beim zuständigen Ordnungsamt einzureichen.