Beschreibung
Für die Durchführung einer Großveranstaltungen ist es gegebenenfalls erforderlich, weitere gebührenpflichtige Erlaubnisse zu beantragen bzw. weitere Unterlagen vorzulegen.
Zum Ausschenken von Getränken bei kurzzeitigen, besonderen Anlässen, wie z. B. Schützenfesten, Straßen-, Sommer- und Vereinsfesten, Scheunenfesten oder Sportveranstaltungen, ist eine Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz - die sogenannte Gestattung - erforderlich.
Für die Durchführung einer Großveranstaltungen ist es gegebenenfalls erforderlich, weitere gebührenpflichtige Erlaubnisse zu beantragen bzw. weitere Unterlagen vorzulegen.