Beschreibung
Sie gelten nicht als obdachlos, wenn Sie vorübergehend von Verwandten oder Freunden aufgenommen werden. Sie haben dann zwar keine eigene Wohnung, aber ein Obdach. Eine Unterkunft für Obdachlose kann Ihnen dann nicht zur Verfügung gestellt werden.
Wenn Ihnen Obdachlosigkeit droht oder Sie bereits obdachlos sind, wenden Sie sich bitte an die aufgeführten Ansprechpartner des örtlichen Ordnungsamtes.