Beschreibung
Allgemeine Informationen:
Kleine Hunde sind Hunde, die eine Widerristhöhe von 40 Zentimeter unterschreiten und ein Gewicht von weniger als 20 Kilogramm aufweisen und damit keine großen Hunde im Sinne des § 11 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen sind. Aber auch das Halten kleiner Hunde ist an Pflichten des/der Halter/in gebunden.
Hundesteueranmeldung:
Kleine Hunde bedürfen – im Gegensatz zu großen, gefährlichen und Hunden bestimmter Rassen – keiner Anzeige der Haltung beim zuständigen Ordnungsamt. Hier ist die Anmeldung des Hundes beim Steueramt der Gemeinde ausreichend.
Weitere Informationen zur Hundesteueranmeldung finden Sie hier:
Hundesteuer (Anmeldung)