Beschreibung
Zu diesem Thema gibt es leider noch keine weiteren Informationen. Bitte kontaktieren Sie hierzu den/die zuständige/n Ansprechpartner/in.
Erschlossen sind Grundstücke, denen durch die Erschließungsanlage die Zufahrt im straßenrechtlichen Sinn vermittelt wird. Die Erschließung ist Aufgabe der Gemeinde.
Zu diesem Thema gibt es leider noch keine weiteren Informationen. Bitte kontaktieren Sie hierzu den/die zuständige/n Ansprechpartner/in.