Beschreibung
Eine Dienstreise liegt bei einer vorübergehenden Auswärtstätigkeit vor, wenn damit für den/die Arbeitnehmer/in gleichzeitig ein Ortswechsel verbunden ist. Die Dienstreise umfasst Hin- und Rückfahrt. Voraussetzung ist dabei, dass der/die Arbeitnehmer/in eine regelmäßige Arbeitsstätte hat. Eine Mindest-Entfernung ist nicht erforderlich.
Jede Dienstreise muss vor Antritt schriftlich angeordnet bzw. genehmigt werden. Nur dann werden die Kosten der Dienstreise gemäß Landesreisekostengesetz (LRKG NRW) erstattet und es besteht ein Versicherungsschutz für den/die Mitarbeiter/in.