Beschreibung
Allgemeine Informationen:
Pflegeleichte Grabstätten entbinden die Hinterbliebenen von der Verpflichtung, die Pflege eines Grabes sicherzustellen. Mit Ausnahme der pflegefreien Reihengrabstätten können alle neuen und bereits bestehenden Sarg- und Urnengräber als pflegeleichte Gräber angelegt werden. Diese Gräber sind mit ebenerdiger Einfassung, Sockelplatten und Mähkanten versehen. Bitte beachten Sie, dass der nachträgliche Rückbau bereits bestehender Einfassungen zu einem pflegleichten Grab nur auf separaten Antrag möglich ist.
Die Angehörigen der verstorbenen Person(en) entscheiden selbst, ob und wie lange sie das Beet nach eigenem Geschmack gestalten und pflegen möchten. Nach Ende der privaten Pflege übernimmt die Gemeinde die Einsaat und Pflege des Rasens.
Pflegeleichte Gräber müssen mit einer Grundplatte versehen sein, die als Abstellfläche für Vasen und Lampen dient.
Gestaltungsvorschriften für pflegeleichte Grabstätten:
Die waagerecht einzubauende Grundplatte muss die bodenbündige Mähkante um mindestens 5 Zentimeter und maximal 15 Zentimeter überragen. Die Mähkante sollte mit einer Breite von 10 Zentimeter und einer Mindeststärke von 5 Zentimeter versehen sein. Als Material der Mähkante ist dunkler Stein geschliffen und poliert zu verwenden. Die Maße (Breite x Länge) der Grundplatte beträgt bei:
- Sargreihengräbern: 60 x 40 Zentimeter
- Urnenreihengräbern: 60 x 30 Zentimeter
- Sargwahlgräbern: 100 x 60 Zentimeter
- Urnenwahlgräbern: 50 x 50 Zentimeter
Bei mehrstelligen Grabstätten verdoppelt sich die Breite entsprechend.
Weitere Informationen zu Gestaltungsvorschriften für pflegeleichte Gräber können der Friedhofssatzung der Gemeinde Aldenhoven entnommen werden.