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Gemeinde Aldenhoven

Bestattungen (Grabgenehmigung)

Ein Grabmal kennzeichnet als sichtbarer Ausdruck des Totengedenkens die Grabstätte und hält die Erinnerungen an verstorbene Personen wach. Zur Aufstellung eines Grabmals oder einer Grababdeckung auf den Friedhöfen im Gemeindegebiet Aldenhoven bedarf es der vorherigen Genehmigung der Friedhofsverwaltung.

Beschreibung

Grundsätzlich kann auf fast jeder Grabstätte – mit Ausnahme der Grabstätten anonymer Bestattungen – ein stehendes und/oder liegendes Grabmal aufgestellt werden. Bei Urnen in Stelenkammern können die Verschlussplatten beschriftet werden und so die Funktion eines Grabmals übernehmen.

Für die Aufstellung oder die Veränderung von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen bedarf es der vorherigen Genehmigung des Friedhofsamtes der Gemeinde Aldenhoven. Im Rahmen einer Grabgenehmigung wird geprüft, ob die Grabmale den Vorgaben der gemeindlichen Friedhofssatzung entsprechen. Die Aufstellung des Grabmals darf erst vorgenommen werden, wenn der eingereichte Antrag genehmigt und die Verwaltungsgebühr bezahlt wurde.

Bitte beachten Sie, dass nicht nur die Aufstellung eines Grabmals bzw. die Verlegung einer Grabeinfassung bzw. -abdeckung, sondern auch jede Änderung und der Abbau dieser baulichen Anlagen genehmigungspflichtig sind. 

Die nutzungsberechtigte Person ist als für die Grabstätte verantwortliche Person auch für die Unterhaltung des Grabmals, dabei insbesondere für seine Standsicherheit, zuständig. Um Unfälle durch lose Grabmale vorzubeugen, führt die Friedhofsverwaltung der Gemeinde Aldenhoven in regelmäßigen Abständen Kontrollen der Grabmale durch. Sollte Ihr Grabmal beanstandet werden, lassen Sie dieses bitte umgehend von einem Steinmetzfachbetrieb wieder befestigen.

Jede Grabstätte sollte grundsätzlich so gestaltet und der Umgebung angepasst werden, dass der Friedhofszweck und die Würde des Friedhofes in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage gewahrt wird. Nähere Informationen zu Gestaltungsvorschriften der Grabmäler und sonstigen baulichen Anlagen auf den gemeindlichen Friedhöfen können Sie der Friedhofssatzung der Gemeinde Aldenhoven entnehmen.

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Antrag auf Genehmigung zur Aufstellung eines Grabmals oder zur Verlegung einer Steineinfassung bzw. Steinabdeckung

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