Beschreibung
Die Kommune hat zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und der in der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (KomHVO NRW) enthaltenen Maßgaben aufzustellen. Der Jahresabschluss besteht dabei aus:
- der Ergebnisrechnung,
- der Finanzrechnung,
- den Teilrechnungen,
- der Bilanz und
- dem Anhang.
Außerdem ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht beizufügen. Der Lagebericht vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde Aldenhoven.