Beschreibung
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich. Die Vorsprache kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Dann sind zusätzlich eine Vollmacht sowie der Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters vorzulegen.
Wenn Sie nicht selbst vorsprechen, achten Sie bitte darauf, dass die Unterschriften in Ihrem Ausweis, auf dem Abmeldeformular und gegebenenfalls auf der Vollmacht identisch sind. Nur so können wir prüfen, ob es sich um Ihre Unterschrift handelt.