Beschreibung
Jugendliche unter 18 Jahre, die eine Arbeit aufnehmen wollen, müssen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz von einem Arzt für Allgemeinmedizin untersucht werden.
Die Kosten dafür werden vom Land nur dann erstattet, wenn der Arzt der Kostenanforderung einen von der Meldebehörde ausgestellten Untersuchungsberechtigungsschein beifügt.