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Gemeinde Aldenhoven

Personalausweis (eID-Funktion und PIN-Rücksetzung)

Mit dem Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion weisen Sie sich sicher im Internet aus. Sie erledigen Behördengänge oder geschäftliche Angelegenheiten einfach elektronisch. Das spart Zeit, Kosten und Wege.

Beschreibung

Allgemeine Informationen: 
Der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion ist eines der fälschungssichersten Ausweisdokumente der Welt. Mithilfe des Online-Ausweises können Sie sich sicher und bequem bei Unternehmen und Behörden online ausweisen. Seit 2010 ist in jedem Personalausweis die Online-Ausweisfunktion unter Verwendung eines Ausweischips integriert.

Im Ausweischip werden die folgenden Daten gespeichert:

  • Familienname und Geburtsname
  • Vornamen
  • Doktorgrad
  • Tag und Ort der Geburt
  • Lichtbild
  • Anschrift
  • bei Anschrift im Ausland die Angabe „keine Hauptwohnung in Deutschland“
  • Ordensname oder Künstlername
  • Seriennummer
  • Abkürzung „D“ für deutsche Staatsangehörigkeit
  • Letzter Tag der Gültigkeitsdauer
  • Fingerabdrücke

Die Online-Ausweisfunktion ist bei Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung das 16. Lebensjahr vollendet haben, standardmäßig aktiviert. Sollte der Personalausweis vor Vollendung des 16. Lebensjahres beantragt worden sein, kann die Online-Ausweisfunktion nach dem 16. Geburtstag nachträglich aktiviert werden.

Bei der Neubeantragung eines Personalausweises wird Ihnen der PIN-Brief ohne Bestellung automatisch von der Bundesdruckerei zugesandt. Ausweisinhaber/innen können im Nachhinein jederzeit bei Bedarf die PIN ändern. 


Aktivierung und Deaktivierung der eID-Funktion:

Die eID-Funktion des neuen Personalausweises ist immer aktiviert. Eine Deaktivierung ist nicht möglich. 


PIN-Rücksetzung:
Sie können Ihren Online-Ausweis im Bürgerbüro der Gemeinde Aldenhoven kostenfrei aktivieren bzw. zurücksetzen und Ihre PIN neu setzen. 

Eine PIN-Rücksetzung ist erforderlich, 

  • wenn Sie den Online-Ausweis nutzen möchten, dieser aber deaktiviert ist,
  • wenn Sie Ihren initialen PIN-Brief (mit Transport-PIN und PUK) nicht finden oder
  • wenn Sie Ihre selbstgewählte PIN vergessen haben.


Sperrung der eID-Funktion: 

Wurde der elektronische Identitätsnachweis aktiviert, so können Sie die Sperrung bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises bei der zuständigen Stelle veranlassen.

Die Sperrung erfolgt durch Sie persönlich über die Personalausweisbehörde oder telefonisch über die Sperrhotline und wird sofort eingeleitet. Gleichzeitig informiert die Personalausweisbehörde die Polizei über den Verlust des Ausweises. Für den Anruf bei der Sperrhotline ist das persönliche Sperrkennwort erforderlich (wurde Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt). Liegt Ihnen dies nicht vor, kann das Sperrkennwort bei der Personalausweisbehörde des Wohnortes (Meldeanschrift) erfragt werden, in der der Ausweis beantragt worden ist. Hierfür sind Ihr persönliches Erscheinen und ein Identitätsnachweis notwendig.

Sie erreichen die Sperrhotline unter 116 116 (gebührenfrei). Aus dem Ausland wählen Sie bitte die Rufnummern +49 116 116 oder +49 30 40 50 40 50 (gebührenpflichtig).


Speicherung von Signaturzertifikaten:

Mit der elektronischen Signatur können Sie ein digital vorliegendes Dokument, das sonst nur per Schriftform rechtsverbindlich wäre, rechtsverbindlich unterzeichnen. Der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion ist für die Nutzung der elektronischen Unterschrift vorbereitet. Sie können diese Funktion nutzen, indem Sie ein Signaturzertifikat eines zertifizierten Anbieters erwerben und auf dem Personalausweis speichern. Die Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikats obliegt der Preisgestaltung des jeweiligen Anbieters. Die Zuständigkeit liegt nicht bei der Personalausweisbehörde.

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  • pixabay