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Gemeinde Aldenhoven

Personalausweis (Abholung)

Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten.

Beschreibung

Ca. 3 Wochen nach der Bestellung erhalten Sie von der Bundesdruckerei eine schriftliche Mitteilung über den Versand Ihres neuen Ausweises an die Gemeinde Aldenhoven. Dieser kann dann 2 Tage später im Bürgerbüro des Rathauses abgeholt werden. Den Brief der Bundesdruckerei (PIN-Brief) brauchen Sie zur Abholung nicht mitzubringen. Verwahren Sie ihn sicher zu Hause. Er enthält wichtige Daten zu PIN, PUK und Sperrkennwort. Jugendliche, die mehr als drei Monate vor ihrem 16. Geburtstag einen Personalausweis beantragt haben, erhalten keinen PIN-Brief.

Den aktuellen Lieferstatus zu Ihrem neuen Personalausweis können Sie mit Angabe der Seriennummer des Ausweises und Ihres Geburtsdatums jederzeit hier abrufen:  Ausweisstatus (Öffnet in einem neuen Tab)

Ab dem 16. Lebensjahr können Jugendliche ihren fertigen Personalausweis selbst abholen. Sie können den Ausweis nach Erhalt des PIN-Briefes auch durch eine bevollmächtigte Person abholen lassen. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren können ihren Personalausweis nicht eigenständig abholen. Es genügt, wenn ein Elternteil mit gültigem Ausweisdokument zur Abholung vorspricht.

Die Online-Ausweisfunktion kann erst ab 16 Jahren genutzt werden. Deshalb erhalten Jugendliche, die mehr als drei Monate vor ihrem 16. Geburtstag einen Personalausweis beantragt haben, keinen PIN-Brief und somit keine schriftliche Benachrichtigung, dass ihr Ausweis fertig ist. Die elektronische Abfrage zum aktuellen Lieferstatus des neuen Personalausweises ist jedoch möglich.

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