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Gemeinde Aldenhoven

Kinderreisepass (Antrag)

Ein Kinderreisepass kann vom 1. Lebensjahr bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt werden. Dieser ist 12 Monate gültig, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.

Beschreibung

Der Kinderreisepass ist ein maschinenlesbares Reisedokument für Kinder.

Zur Beantragung und Verlängerung der Gültigkeit des Kinderreisepasses ist die Vorsprache des Kindes und der Erziehungsberechtigten erforderlich. Dies gilt für alle Kinder ab Geburt. Grundsätzlich müssen beide Elternteile den Antrag unterschreiben. Bei der Vorsprache im Bürgerbüro kann sich ein Elternteil mit Vollmacht und Personalausweis vertreten lassen.

Ausnahmen gibt es bei getrennt lebenden bzw. geschiedenen Eltern und bei Alleinerziehenden. Hier hängt es vom Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht ab, wer den Kinderreisepass beantragen kann und welcher Elternteil zur Beantragung mitkommen muss. Ausführliche Informationen zur Beantragung von Ausweisdokumenten für Minderjährige finden Sie hier: 
 Ausweisdokumente (Besonderheiten bei Minderjährigen) 

Die Vorsprache des Kindes ist auch bei einer Aktualisierung von Größe und Augenfarbe sowie Einbringung eines aktuellen Passfotos zwingend erforderlich.

Ab dem vollendeten 10. Lebensjahr muss der Kinderreisepass vom Kind selbst unterschrieben werden.

Bitte beachten Sie, dass der Kinderreisepass nicht von allen Staaten anerkannt wird. Vergewissern Sie sich vor Antritt der Reise, ob der Staat, in den Sie einreisen möchten, Kinderreisepässe akzeptiert.

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