Beschreibung
Jugendfischereischein:
Der Jugendfischereischein kann vom 10. bis zum 16. Lebensjahr ohne Prüfung für ein Jahr beantragt werden. Der Jugendfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Erwachsenen, der Inhaber eines Fischereischeines ist.