Beschreibung
Es empfiehlt sich, dass Sie vor der Beantragung mit uns Kontakt aufnehmen und sich informieren, ob eine Sperre in Ihrem Fall in Betracht kommt.
Die Auskunftssperre wird auf Antrag eingetragen. Mit der Antragsabgabe müssen Sie Tatsachen darlegen und glaubhaft machen, weshalb Ihnen durch eine Auskunftserteilung eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange entstehen kann. Die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe alleine genügt nicht für die Eintragung einer Auskunftssperre. Der Antrag kann schriftlich oder persönlich durch Vorsprache im Bürgerbüro gestellt werden. Bitte fügen Sie dem Antrag Belege bei, mit denen Sie Ihre Angaben nachweisen können, wie z.B. ein Rechtsanwaltsschreiben oder eine Anzeige bei der Polizei.
Anschließend werden Ihre Angaben durch uns überprüft. Ergibt sich aus dieser Überprüfung, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, so wird im Melderegister eine Auskunftssperre für zwei Jahre vermerkt, die sich auf alle Arten der Melderegisterauskunft an Privatpersonen und nicht öffentliche Stellen bezieht.
Die Sperre gilt nur für die Wohnung, für die sie beantragt wurde. Sie können die Auskunftssperre nach Ablauf der Zeit verlängern lassen.