Beschreibung
Straßennamen und Hausnummern dienen der Orientierung im Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten.
Bei neugebauten Gebäuden ist seitens der Gemeinde eine Hausnummernvergabe erforderlich. Die Hausnummernvergabe erfolgt durch die Gemeinde Aldenhoven mit einem entsprechenden Bescheid.
Mit dem Abriss eines Gebäudes erlischt auch die hierfür vergebene Hausnummer. Bei einer Neubebauung des Grundstückes wird die Hausnummer entsprechend der Gebäudesituation neu zugeteilt.
Als Hauseigentümer/in sind Sie entsprechend des Baugesetzbuches und der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Gemeinde Aldenhoven gesetzlich dazu verpflichtet, Ihr Haus auf eigene Kosten mit der Ihnen zugeteilten Hausnummer zu kennzeichnen. Die Hausnummer muss dabei von der Straße erkennbar sein und lesbar erhalten werden. Für die Gestaltung und Beschaffenheit einer Hausnummer gibt es keinen Standard. Voraussetzung ist jedoch, dass die Nummern in arabischen Ziffern und mit einer Mindesthöhe von 8,5 Zentimeter beschaffen sind.