Zu diesem Thema gibt es leider noch keine weiteren Informationen. Bitte kontaktieren Sie hierzu den/die zuständige/n Ansprechpartner/in.
Details
Zuständige Stelle
Zuständig für die Anzeige von befristeten Nutzungsänderungen auf dem Gebiet der Gemeinde Aldenhoven ist das Amt für Bauordnung und Wohnungsbauförderung der Kreisverwaltung Düren. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die aufgeführten Ansprechpartner/innen des Kreises Düren.