Beschreibung
Vor Einreichung eines kompletten Bauantrags besteht die Möglichkeit, einen verbindlichen Bauvorbescheid zu einzelnen Fragen eines geplanten baugenehmigungspflichtigen Bauvorhabens zu beantragen. Ein Bauvorbescheid wird auf Antrag des/der Bauherr/in erteilt.
Dieser hat die Gültigkeit von drei Jahren und bleibt in dieser Zeit rechtsverbindlich, auch wenn sich währenddessen planungs- oder bauordnungsrechtliche Vorgaben ändern sollten. Bitte beachten Sie, dass der Bauvorbescheid keine Berechtigung zum Bauen darstellt.