Beschreibung
Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung kann in allen Fällen erteilt werden, in denen andere Behörden oder Auftraggeber/innen im Rahmen ihrer Entscheidung in Genehmigungs- bzw. Vergabeverfahren auf die steuerliche Zuverlässigkeit der steuerpflichtigen Person abstellen. Das Steueramt der Gemeinde Aldenhoven bescheinigt auf Antrag sowohl Privatpersonen als auch Firmen, dass gegen den/die Antragsteller/in keine rückständigen kommunalen Abgabenforderungen bestehen.
Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine Erklärung, dass Sie keine Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde Aldenhoven haben. So dürfen beispielsweise keine offenen Gewerbesteuer- oder Grundbesitzabgabenforderungen gegen Sie bestehen.
Die Bescheinigung wird zu unterschiedlichen Anlässen benötigt, wie etwa zur
- Erteilung einer Gaststättenerlaubnis,
- Ausstellung einer Reisegewerbekarte,
- Erlaubnis für das Ausüben einer Immobilienmaklertätigkeit oder Bauträgerschaft,
- Genehmigung der gewerblichen Personenbeförderung mit Taxen,
- Erlaubnis zur Durchführung gewerbsmäßiger Transporte mit Fahrzeugen,
- Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes oder
- Erteilung öffentlicher Aufträge.
Die Bescheinigung bezieht sich dabei auf den aktuellen Sachstand. Eine Prognose über das zukünftige Verhalten der antragstellenden Person kann nicht erfolgen.