Beschreibung
Entsprechend der Hundesteuersatzung der Gemeinde Aldenhoven besteht für Hunde die Pflicht zum Tragen einer Hundesteuermarke, an der offen erkennbar ist, ob der Hund zur Hundesteuer angemeldet ist.
Die Gemeinde überreicht bei der erstmaligen Anmeldung für jeden Hund eine Hundesteuermarke. Diese bleibt bis zur Abgabe oder bis zum Verlust des Hundes oder dem Wegzug des/der Halters/in gültig. Mit der Abmeldung des Hundes ist die noch vorhandene Hundesteuermarke an die Gemeinde zurückzugeben.
Der/Die Hundehalter/in darf seine Hunde außerhalb seiner Wohnung oder seines umfriedeten Grundbesitzes nur mit der Steuermarke ausführen. Der/Die Hundehalter/in ist verpflichtet, den Beauftragten der Gemeinde die gültige Steuermarke auf Verlangen vorzuzeigen. Andere Gegenstände, die der Steuermarke ähnlich sehen, dürfen dem Hund nicht angelegt werden.
Bei Verlust der Hundesteuermarke wird dem/der Hundehalter/in auf Antrag und gegen Ersatz der Kosten eine Ersatzmarke ausgehändigt.