Details
Verfahrensablauf
- Installation eines geeichten Zwischenzählers
- Verplombung des Zählers
- Abnahme des Zwischenzählers durch das Steueramt
Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin bei einem/r Ansprechpartner/in. Es ist zwingend erforderlich, dass der/die Eigentümer/in oder ein/e Bevollmächtigte/r (inkl. Vollmacht) vorliegt.
Mögliche Abnahmetermine:
Dienstags: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Bei der Anmeldung des Zwischenzählers wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 24,00 Euro erhoben, die im Anschluss als Gebührenbescheid ergeht. Es erfolgt eine jährliche Ablesung des Zwischenzählers sowie eine schriftliche Übermittlung des Zählerstandes durch den/die Eigentümer/in mit Angaben zum Zählerstand, zum Ablesedatum und zur Anschrift an das Steueramt.
Die Ablesung des Zwischenzählers erfolgt idealerweise am Tag der Ablesung des Hauptwasserzählers. Die schriftliche Mitteilung des Zählerstandes muss bis spätestens zum 31. Januar des Folgejahres beim gemeindlichen Steueramt eingegangen sein. Eine Verfristung führt zum Wegfall des Anspruchs. Eine Aufforderung des Steueramtes zur Ablesung erfolgt nicht.
Voraussetzungen
Frischwassermengen werden zur Gartenbewässerung, Teichbefüllung, etc. entnommen und werden somit nicht dem Kanal zugeführt.
Bitte beachten Sie, dass Frischwasser, welches in Schwimmbecken jeglicher Art eingeleitet wird, als Schmutzwasser im Sinne des § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WHG zu entsorgen und folglich der öffentlichen Abwasserentsorgungseinrichtung zuzuführen ist. Dieses Frischwasser ist daher vom Frischwasserabzug grundsätzlich ausgeschlossen und darf somit nicht über den Zwischenzähler entnommen werden.
Bemerkung
Nach Ablauf der Eichfrist (6 Jahre) ist der Zwischenzähler auszutauschen oder neu zu eichen. Das Verfahren ist vorher mit dem Steueramt abzustimmen.
Die Ablesung des Zwischenzählers erfolgt idealerweise am Tag der Ablesung des Hauptwasserzählers. Die schriftliche Mitteilung des Zählerstandes muss bis spätestens 31.01. des Folgejahres beim gemeindlichen Steueramt eingegangen sein. Eine Verfristung führt zum Wegfall des Anspruchs. Eine Aufforderung des Steueramtes zur Ablesung erfolgt nicht.
Anschrift und Erreichbarkeit
Ort
Steueramt
Abwassergebühren (Gebührenreduzierung)
Gemeinde Aldenhoven
Dietrich-Mülfahrt-Straße 11-13
52457 Aldenhoven
Postanschrift
Gemeinde Aldenhoven
Postfach 1363
Vor dem Rathaus befindet sich eine Ladesäule für Elektroautos.
Bushaltestelle "Aldenhoven Kapelle"
(Fußweg ca. 90 m)
Linien 6 und 274
Bushaltestelle "Aldenhoven Kirche"
(Fußweg ca. 250 m)
Linien 6, 71, 90, 220, 274, 275, 278, 281
Kontakt
Organisationseinheiten
Name | Telefon | |
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Steueramt | 02464 586136 |