Beschreibung
Das Bürgergeld, auch als Grundsicherung für Arbeitssuchende bekannt, ist eine staatliche Sozialleistung zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums, das beispielsweise oft im Anschluss an das Arbeitslosengeld gezahlt wird, wenn weiterhin Unterstützung notwendig ist.
Ein Anspruch auf Bürgergeld setzt im Wesentlichen Voraus, dass Sie erwerbsfähig und hilfebedürftig sind. Erwerbsfähig sind Sie, wenn Sie körperlich, geistig und seelisch in der Lage sind, täglich mindestens drei Stunden zu arbeiten. Hilfebedürftig sind Sie, wenn Ihr Vermögen und Einkommen nicht ausreicht, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten und die erforderliche Hilfe auch nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen erhalten. Ob Sie erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und damit einen Anspruch auf Bürgergeld haben, prüft das Jobcenter des Kreises Düren.