Beschreibung
Der Personenstand ist die familienrechtliche Stellung eines Menschen innerhalb der Rechtsordnung. Er umfasst Daten über Geburt, Geschlecht, Eheschließung, Begründung einer Lebenspartnerschaft und Tod sowie damit in Verbindung stehende familien- und namensrechtliche Tatsachen.
Die Dokumentation der familienrechtlichen Verhältnisse erfolgt nach den Vorschriften des Personenstandsgesetzes ausschließlich durch Standesbeamtinnen und Standesbeamte. Sie beurkunden die Personenstandsfälle in den bei den Standesämtern geführten Personenstandsregistern: Eheregister, Lebenspartnerschaftsregister, Geburtenregister und Sterberegister.
Personenstandsfälle sind:
- Geburten
- Eheschließungen
- Begründungen von Lebenspartnerschaften
- Sterbefälle