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Gemeinde Aldenhoven

Personenstandswesen

Die Beurkundung des Personenstands und der Eheschließung ist Aufgabe der nach Landesrecht für das Personenstandswesen zuständigen Behörden, der sogenannten Standesämter.

Beschreibung

Der Personenstand ist die familienrechtliche Stellung eines Menschen innerhalb der Rechtsordnung. Er umfasst Daten über Geburt, Geschlecht, Eheschließung, Begründung einer Lebenspartnerschaft und Tod sowie damit in Verbindung stehende familien- und namensrechtliche Tatsachen.

Die Dokumentation der familienrechtlichen Verhältnisse erfolgt nach den Vorschriften des Personenstands­gesetzes ausschließlich durch Standesbeamtinnen und Standesbeamte. Sie beurkunden die Personenstandsfälle in den bei den Standesämtern geführten Personen­stands­registern: Ehe­register, Lebens­partnerschafts­register, Geburten­register und Sterbe­register.

Personenstandsfälle sind:

  • Geburten
  • Eheschließungen
  • Begründungen von Lebenspartnerschaften
  • Sterbefälle 

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • pixabay