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Gemeinde Aldenhoven

Geburt im Ausland (Nachbeurkundung)

Sie wurden im Ausland geboren? Dann können Sie eine nachträgliche Beurkundung der Geburt in Deutschland beantragen.

Beschreibung

Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern und dienst als amtliche Bescheinigung der Geburt einer Person.

Wurden Sie im Ausland geboren, können Sie die nachträgliche Beurkundung der Geburt im Geburtenregister beim Standesamt in Deutschland beantragen. Ordnungsgemäß ausgestellte Geburtsurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt.

Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht allerdings nicht. Der nachträgliche Eintrag in das Geburtenregister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Geburtsurkunde ausstellen kann. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Urkunde entfallen somit künftig.

Die Nachbeurkundung der Geburt ist möglich für deutsche Staatsangehörige, Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland.

Antragsberechtigt sind bei einer Geburt die Eltern des Kindes, sowie das Kind, dessen Ehegatte, Lebenspartner oder Kinder.

Weiterführende Informationen zu Geburten im Ausland finden Sie hier:
 Informationen des Bundesministeriums des Innern zum Personenstandsrecht (Öffnet in einem neuen Tab) 

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Bildnachweise

  • pixabay