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Gemeinde Aldenhoven

Eheschließung im Ausland (Nachbeurkundung)

Wenn Sie als Deutscher oder Deutsche im Ausland geheiratet haben, können Sie dies auf Antrag im deutschen Eheregister beurkunden lassen.

Beschreibung

Die Eheurkunde beweist die Eheschließung zweier Menschen und enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Eheschließung und zuvor, Ort und Tag der Geburt der Ehegatten, Ort und Tag der Eheschließung sowie die Angaben zur Religionsgemeinschaft der Ehegatten.

Bei Eheschließung im Ausland als Deutsche oder Deutscher kann diese auf Antrag im deutschen Eheregister beurkundet werden. Antragsberechtigt für die Nachbeurkundung sind die Ehegatten, sind beide verstorben, deren Eltern und Kinder.

Das Standesamt kann Urkunden und beglaubigte Auszüge aus dem Eheregister ausstellen. Zuständig ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragsberechtigte Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

Weiterführende Informationen zur Eheschließung im Ausland finden Sie hier:
 Informationen des Bundesministeriums des Innern zum Personenstandsrecht (Öffnet in einem neuen Tab)

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