Beschreibung
Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen, am Straßenrand oder vor Häusern und Gärten außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden. Das können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub sein. Es handelt sich auch um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.
Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Kann der/die Verursacher/in des wilden Mülls ermittelt werden, werden ihm/ihr außerdem die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.