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Gemeinde Aldenhoven

Hinweis zur Eröffnung des Zugangs elektronischer Kommunikation

Die Gemeinde Aldenhoven bietet die Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3 a VwVfG NRW. Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger einen Zugang eröffnet hat.

Die Gemeinde Aldenhoven hat einen entsprechenden Zugang unter folgenden technischen Rahmenbedingungen eröffnet:

E-Mail (unverschlüsselt, ohne Signatur)

Für die formfreie elektronische Kommunikation (hier ist Ihre eigenhändige Unterschrift nicht zwingend vorgeschrieben) per E-Mail ist folgende E-Mail-Adresse eingerichtet:  gemeindealdenhovende

Darüber hinaus finden Sie in unserem Internetangebot weitere E-Mail-Adressen einzelner Dienststellen oder Personen. Auch an diese Adressen können Sie E-Mails senden.

Es wird darauf hingewiesen, dass beim Verschicken einer unverschlüsselten E-Mail an die Gemeinde Aldenhoven eine unbefugte Kenntnisnahme oder Verfälschung auf dem Übertragungsweg nicht ausgeschlossen werden kann.

Möchten Sie E-Mails mit Dateianhängen an die Verwaltung versenden, so beachten Sie bitte, dass die Gemeinde Aldenhoven nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Folgende Dateiformate können derzeit verarbeitet werden:

Für Dokumente

  • PDF (Portable Document Format)
  • RTF (Rich Text Format)
  • DOC, DOCX (Microsoft Word bis Version 2016)
  • XLS, XLSX (Microsoft Excel bis Version 2016)


Für Bilder

  • JPEG (JPEG File Interchange Format (JFIF))
  • PNG (Portable Network Graphics)
  • TIFF (Tagged Image File Format).

Verwenden Sie abweichende Dateiformate, so kann die E-Mail unter Umständen nicht bearbeitet werden. Bitte beachten Sie, dass diese Liste laufend aktualisiert wird. E-Mails, deren Dateianhänge Makros oder sonstige ausführbare Dateien enthalten, werden nicht bearbeitet.

De-Mail (verschlüsselt, schriftform-wahrend)

Die Gemeinde Aldenhoven ist über De-Mail unter der folgenden Adresse elektronisch sicher und vertraulich zu erreichen:  gemeindealdenhoven.de-mailde (Öffnet in einem neuen Tab)

Die Übermittlung von De-Mails an Gemeinde Aldenhoven ist sowohl für den formlosen als auch für den formgebundenen Schriftverkehr möglich. Senden Sie eine De-Mail an uns, gehen wir davon aus, dass Sie für diese Angelegenheit auch eine Antwort per De-Mail wünschen. Die Gemeinde Aldenhoven eröffnet diesen Zugang für De-Mails eingeschränkt unter folgenden Bedingungen:

1. Dateianhänge

Werden Dateianhänge per De-Mail an die Gemeinde Aldenhoven versandt, so ist zu beachten, dass die Gemeinde Aldenhoven nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Folgende gängige Dateiformate werden aktuell unterstützt:

Für Dokumente

  • PDF (Portable Document Format)

Für Bilder

  • JPEG (JPEG File Interchange Format (JFIF))
  • PNG (Portable Network Graphics)
  • TIFF (Tagged Image File Format).

Dateien, die mit einem Kennwort verschlüsselt sind oder solche, die selbst ausführbar sind beziehungsweise ausführbare Bestandteile enthalten (zum Beispiel mit den Dateiendungen *.exe und *.bat- sowie Office-Dateien mit Makros), werden von der Gemeinde Aldenhoven nicht entgegengenommen.

Sollte die De-Mail bzw. enthaltene Dateianhänge, welche Sie der Gemeinde Aldenhoven übersenden, von Virenschutzprogrammen als infiziert erkannt werden, können diese nicht angenommen werden beziehungsweise wird die De-Mail ungelesen gelöscht. Sie erhalten daraufhin eine Benachrichtigung, dass ihre De-Mail nicht angenommen werden konnte.

2. De-Mail in schriftform-wahrender Versandart nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes

Sollte durch Gesetz die Schriftform für bestimme Schreiben angeordnet sein, wäre grundsätzlich eine eigenhändige Unterschrift Ihrerseits notwendig.

Wir haben den Zugang für schriftform-wahrende De-Mails eröffnet. Dies ersetzt Ihre eigenhändige Unterschrift. Für die rechtsverbindliche elektronische Versendung von schriftformbedürftigen Dokumenten nutzen Sie bitte De-Mails in der Versandoption nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes. Die gesetzliche Voraussetzung ist erfüllt, wenn bei der Versendung der De-Mail die Versandoption "absenderbestätigt" gewählt wurde.

3. Schließen des De-Mail-Postfachs

Sollten Sie Ihr De-Mail-Postfach wieder schließen, bitten wir um eine entsprechende Mitteilung, damit wir nicht weiter mit Ihnen per De-Mail kommunizieren.

Kontaktformular mit eID-Funktion (verschlüsselt, schriftform-wahrend)

Die Gemeinde Aldenhoven ist auch über ein Kontaktformular mit eID-Funktion sicher zu erreichen. eID meint den elektronischen Identitätsnachweis nach § 18 des Personalausweisgesetzes. Damit können Sie uns eine verschlüsselte und signierte Nachricht incl. Dokument im Anhang senden. Für die Dateianhänge gelten die gleichen Voraussetzungen wie beim Versand einer De-Mail (siehe oben).

Sie benötigen für das schriftform-wahrende Kontaktformular einen neuen Personalausweis mit freigeschalteter eID-Funktion sowie ein Kartenlesegerät. Mit Hilfe der Online-Ausweisfunktion können Sie Ihre Identität online sicher nachweisen. Hinweise zur Funktionsweise und zu den Systemvoraussetzungen finden Sie unter  www.personalausweisportal.de (Öffnet in einem neuen Tab).

Die Verwendung des Kontaktformulars ist auch für den formlosen Schriftverkehr (ohne eID) möglich. Damit ist die Schriftform aber ausdrücklich nicht gewahrt.

Bitte klicken Sie auf den folgenden Link:


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