15.03.2022: Wählerverzeichnis wird erstellt
Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass man sich bei einem Umzug immer sofort beim Bürgerbüro (Einwohnermeldeamt) an- bzw. ummelden sollte, da aufgrund der Daten des Melderegisters das Wählerverzeichnis erstellt wird. Und nur wer dort richtig gemeldet ist, kann auch sicher sein, dass er richtig ins Wählerverzeichnis eingetragen wird.
In der Zeit vom 04. April bis zum 24. April 2022 werden alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen wurden, über ihr Wahlrecht informiert. Sie erhalten einen Wahlbenachrichtigungsbrief. Wer bis zum 24. April 2022 noch keinen Brief erhalten hat und glaubt wahlberechtigt zu sein, der sollte sich unbedingt bis zum 29. April 2022, 13:00 Uhr im Wahlamt der Gemeinde melden. Bis dahin kann dann nachträglich noch die Aufnahme ins Wählerverzeichnis geschehen und eine Wahlbenachrichtigung ausgedruckt werden. Nähere Informationen hierzu können gerne beim Wahlamt der Gemeinde (Tel. 586-135) erfragt werden.
Briefwahlanträge sind ab dem 04.04.2022 auch online möglich
Wer wahlberechtigt ist, aber am Wahltag nicht in sein Wahllokal kommen kann, der kann ab dem 04. April 2022 Briefwahl beantragen. Den Antrag dazu finden Sie sowohl im Internet unter www.aldenhoven.de als auch auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung. Den Briefwahlantrag können Sie per Post ins Rathaus schicken (Achtung! Geburtsdatum eintragen und Unterschrift nicht vergessen) oder dort persönlich abgeben. Ausführliche Informationen zur Briefwahl finden Sie ab diesem Zeitpunkt auf unserer Internetseite.