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Wahlen in Aldenhoven
Landtagswahl 2022
Briefwahlantrag online

04.04.2022: Informationen zur Briefwahl

Ab heute können Briefwahlanträge zur Landtagswahl gestellt werden. Auch ein Online-Antrag ist wieder möglich. Briefwahlunterlagen werden innerhalb von 3 Werktagen zugestellt, allerdings nicht vor dem 11.04.2022.
Die Briefwahl eröffnet den Wahlberechtigten, die sich am Wahltag während der Wahlzeit aus wichtigem Grund außerhalb ihres Stimmbezirks aufhalten oder infolge Krankheit ihren Wahlraum nicht aufsuchen können, die Möglichkeit, dennoch ihre Stimme abzugeben.

Wo und wie kann ich Briefwahl beantragen?

Wer durch Briefwahl wählen möchte, benötigt einen Wahlschein und die entsprechenden Briefwahlunterlagen. Diese können beim Wahlamt im Rathaus der Gemeinde Aldenhoven beantragt werden. Die einfachste Möglichkeit der Beantragung besteht darin, den Online-Antrag auszufüllen. Klicken Sie dazu einfach auf das Foto oder den folgenden Link.

Wer nicht die Möglichkeit hat, den Briefwahlantrag im Internet zu stellen, der kann selbstverständlich auch die Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes benutzen, um den dort aufgedruckten Wahlscheinantrag auszufüllen. Wer auch den Brief nicht mehr hat, kann einen formlosen Briefwahlantrag stellen. Die Anträge müssen entweder per Post an die Gemeindeverwaltung geschickt werden (Achtung: Porto nicht vergessen!) oder persönlich dort abgegeben werden. Wer ins Rathaus kommt, um Briefwahl zu beantragen, kann auch direkt per Brief wählen und alle Unterlagen dort lassen. Um persönliche Kontakte während der Corona-Pandemie auf ein Minimum zu beschränken, wird empfohlen, auf die persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen im Rathaus möglichst zu verzichten und die Briefwahlunterlagen stattdessen online oder schriftlich zu beantragen.

Briefwahlunterlagen gibt es nur auf Antrag. Ein Briefwahlantrag muss unbedingt den Vor- und Nachnamen des Antragstellers, seine Wohnanschrift und sein Geburtsdatum enthalten, sowie persönlich vom Wähler unterschrieben sein. Unvollständige Anträge müssen vom Wahlamt leider zurückgeschickt werden. Nur Online-Anträge über das Internet brauchen nicht unterschrieben werden. Wer für eine andere Person einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen möchte, muss eine schriftliche Vollmacht (z.B. vom Amtsgericht) vorlegen. Einem anderen als dem Wahlberechtigten persönlich dürfen die Wahlunterlagen nur dann ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung dazu durch eine schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird. Ein entsprechender Vordruck für eine solche Vollmacht ist ebenfalls auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes aufgedruckt. Die Vollmacht kann aber auch formlos eingereicht werden. Um Missbräuche zu verhindern, darf eine Person allerdings nicht mehr als vier andere Wahlberechtigte vertreten.

Das Wahlamt ist bemüht, alle eingegangenen Anträge unverzüglich zu bearbeiten und die Unterlagen spätestens 3 Werktage nach Antragseingang zuzustellen. Bitte beachten Sie aber, dass der Druck der Stimmzettel nicht vor dem 11. April 2022 fertig sein wird. Das Versenden der ersten Briefwahlunterlagen ist daher frühestens ab diesem Tag möglich. Sobald dem Wahlamt die genauen Termine vorliegen, werden Sie im Internet darüber informiert. Berücksichtigen Sie dieses bitte bei Ihrem Antrag.

Es ist auch möglich, sich die Briefwahlunterlagen an den Urlaubsort nachschicken zu lassen. Innerhalb Deutschlands ist so eine Abwicklung des Briefwahlgeschäfts innerhalb von einer Woche möglich. Briefe ins Ausland und zurück dauern erfahrungsgemäß etwas länger. Nichtsdestotrotz sollte jeder, der per Briefwahl wählen möchte, rechtzeitig die Unterlagen beantragen und nicht bis zum letzten Tag vor der Abreise in den Urlaub damit warten.

Briefwahlanträge können nur bis zum 13. Mai 2022, 18:00 Uhr gestellt werden. Danach ist ein Antrag nur noch bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung möglich und dies auch nur bis zum Wahltag um 15:00 Uhr.

Mit den Briefwahlunterlagen erhält der Wähler den amtlichen Stimmzettel, den Wahlschein, einen blauen Wahlumschlag, einen hellroten Wahlbriefumschlag und ein Merkblatt. Der Wähler kennzeichnet zunächst den Stimmzettel mit jeweils einem Kreuz (Erststimme und Zweitstimme). Personen, die des Lesens unkundig sind oder wegen einer körperlichen Behinderung nicht in der Lage sind, ihr Stimmrecht auszuüben, dürfen sich bei der Briefwahl einer Hilfsperson ihres Vertrauens bedienen.

Der gekennzeichnete Stimmzettel wird gefaltet und in den blauen Wahlumschlag gelegt. Der Umschlag ist zuzukleben. Anschließend muss die Versicherung an Eides Statt auf dem Wahlschein vom Wähler bzw. der oben beschriebenen Hilfsperson unterschrieben werden. Der unterschriebene Wahlschein wird dann zusammen mit dem verschlossenen blauen Wahlumschlag in den hellroten Wahlbriefumschlag gesteckt. Auch der Wahlbriefumschlag ist zuzukleben.

Anschließend kann der Wahlbriefumschlag unfrankiert zur Post gegeben oder direkt im Rathaus (beim Wahlamt) abgegeben werden. Wahlbriefumschläge, die aus dem Ausland abgeschickt werden, müssen allerdings frankiert werden. Diese sind nicht kostenfrei. Alle Wahlbriefe müssen am Wahlsonntag bis spätestens um 18:00 Uhr im Rathaus beim Wahlamt eingegangen sein. Wahlbriefe bitte am Wahlsonntag nicht in den Wahllokalen, sondern nur im Rathaus abgeben. Verspätet eingegangene Wahlunterlagen können leider nicht mehr berücksichtigt werden.

Stimmenauszählung

Die Briefwahlunterlagen werden dann am Wahltag um 18:00 Uhr zunächst durch die Briefwahlvorstände im Rathaus auf ihre Zulässigkeit überprüft und anschließend, sofern sie zugelassen sind, geöffnet und gezählt.

Die Stimmen aus der Briefwahl werden bei der Wahl zu den Ergebnissen aus den Wahllokalen hinzuaddiert und fließen somit in das Gesamtergebnis ein.

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