25.08.2020: Wahlausschuss tagt wieder am 15.09.2020
Dabei werden ihm vom Wahlleiter die Wahlniederschriften aller Wahlvorstände vorgelegt. Außerdem stellt der Wahlleiter aufgrund der Wahlniederschriften der Stimmbezirke das endgültige Wahlergebnis im Wahlgebiet zusammen und legt dies dem Wahlausschuss in der Sitzung vor. Der Wahlausschuss ist berechtigt, rechnerische Berichtigungen in den Feststellungen der Wahlvorstände vorzunehmen.
Zur Bürgermeisterwahl stellt der Wahlausschuss folgendes fest:
- die Zahl der Wahlberechtigten
- die Zahl der Wähler,
- die Zahlen der gültigen und ungültigen Stimmen,
- die Zahlen der auf die Bewerber jeweils entfallenden Stimmen,
- den danach gewählten Bewerber oder das Erfordernis einer Stichwahl unter den gemäß § 46c Abs. 2 Satz 1 und 4 KWahlG zu beteiligenden Bewerbern.
Zu einer Stichwahl kann es nur kommen, wenn beide Bewerber/innen gleich viele gültige Stimmen erhalten haben. Die Stichwahl würde am 27. September 2020 stattfinden.
Für die Gemeinderatswahl stellt der Wahlausschuss folgendes fest:
- die Zahl der Wahlberechtigten
- die Zahl der Wähler,
- die Zahlen der gültigen und ungültigen Stimmen,
- die Zahlen der in jedem Wahlbezirk für die Bewerber abgegebenen Stimmen und die danach gewählten Bewerber,
- die Zahlen der in jedem Wahlbezirk und im Wahlgebiet insgesamt für die Parteien und Wählergruppen abgegebenen Stimmen,
- wie viel Sitze den Parteien und Wählergruppen zuzuteilen sind,
- welche Bewerber aus der Reserveliste gewählt sind.
Bei Stimmengleichheit in den Wahlbezirken oder bei gleichen Zahlenbruchteilen bei der Sitzberechnung ist die Ziehung eines Loses erforderlich. Dies wird im Anschluss an die Feststellungen nach Nr. 4 und 6 in der Sitzung des Wahlausschusses durch den Wahlleiter vorgenommen.