04.08.2020: Wählerverzeichnis wird erstellt
Im Wählerverzeichnis sind alle Personen eingetragen, bei denen an diesem Tage feststeht, dass sie wahlberechtigt und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Wahlberechtigt für die Kommunalwahl ist, wer am Wahltag Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Gemeinschaft besitzt, das 16. Lebensjahr vollendet hat und mindestens seit 16 Tagen vor der Wahl (28. August 2020) im Gemeindegebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat.
Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass man sich bei einem Umzug immer beim Bürgerbüro (Einwohnermeldeamt) an- bzw. ummelden sollte, da aufgrund der Daten des Melderegisters das Wählerverzeichnis erstellt wird. Und nur wer dort richtig gemeldet ist, kann auch sicher sein, dass er richtig ins Wählerverzeichnis eingetragen wird.
In der Zeit vom 17. August bis zum 23. August 2020 werden alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen wurden, über ihr Wahlrecht informiert. Sie erhalten per Post einen Wahlbenachrichtigungsbrief. Wer bis zum 23. August 2020 noch keinen Brief erhalten hat und glaubt wahlberechtigt zu sein, der sollte sich unbedingt bis zum 28. August 2020, 13:00 Uhr im Wahlamt der Gemeinde melden. Bis dahin kann dann nachträglich noch die Aufnahme ins Wählerverzeichnis geschehen und eine Wahlbenachrichtigung ausgedruckt werden. Nähere Informationen hierzu können gerne beim Wahlamt der Gemeinde (Tel. 586-210) erfragt werden.
Nach einem Umzug verlieren Briefwahlstimmen ihre Gültigkeit
Im Zeitraum vom 10. August 2020 bis zum 11. September 2020 werden alle Zuzüge, Abmeldungen, Umzüge auch entsprechend im Wählerverzeichnis berücksichtigt. So werden alle zugezogenen Wahlberechtigten nach der Anmeldung im Bürgerbüro von Amts wegen zur Kommunalwahl in das Wählerverzeichnis am neuen Wohnort aufgenommen.
Auch Wahlberechtigte, die innerhalb der Gemeinde Aldenhoven von einem Wahlbezirk in einen anderen oder innerhalb des Kreises Düren von einer Gemeinde in eine andere umziehen, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis am neuen Wohnort eingetragen. Eventuell schon am alten Wohnort abgegebene Briefwahlstimmen zur Kommunalwahl werden mit dem Umzug ungültig. Alle Wahlberechtigten werden darauf nach der Anmeldung hingewiesen.
Am 28. August 2020 müssen alle Wahlberechtigte ihre (Haupt-)Wohnung in der Gemeinde Aldenhoven haben. Wer sich danach mit seiner Wohnung im Bürgerbüro anmeldet, ist nicht mehr bzw. nur noch für die Kreistagswahl im Kreis Düren wahlberechtigt.
Weitere Informationen zu Ihrem Wahlrecht nach einem Umzug erhalten Sie beim Wahlamt Ihrer Gemeinde.