08.09.2020: Stimmabgabe im Wahllokal
Hygienevorschriften im Wahllokal
In allen Wahllokalen gelten aufgrund der Corona-Pandemie bei dieser Wahl spezielle Regelungen zur Einhaltung der Hygienevorschriften. Hierzu gehören vor allem die Zutrittssteuerung zum Wahllokal und die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m. In den Wahllokalen können entsprechende Markierungen für ein Einbahnstraßensystem angebracht werden. Ggf. darf immer nur eine Person (bzw. alle Personen eines Haushalts) das jeweilige Wahllokal betreten. Andere Wähler müssen dann solange vor dem Wahllokal warten, bis der Wahlraum frei ist oder sie von einem Wahlhelfer aufgefordert werden einzutreten. Beachten Sie dazu bitte die Aushänge und Informationen in Ihrem Wahllokal.
Um unnötige Kontakte zu vermeiden, sollte jeder Wähler und jede Wählerin möglichst einen eigenen Kugelschreiber ins Wahllokal mitbringen. Im Wahllokal wird das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung empfohlen.
Wichtig!!! Bitte denken Sie bei der Stimmabgabe im Wahllokal an folgendes:
- beim Eintreten in das Wahllokal bitte die Hände desinfizieren
- bitte die Mindestabstände einhalten und eine Mund-Nasenbedeckung tragen
- bitte Wahlbenachrichtigung mitbringen
- bitte Personalausweis (oder Reisepass) mitbringen
- möglichst einen eigenen Kugelschreiber mitbringen
- bitte die Aushänge und Informationen in Ihrem Wahllokal beachten
Der Wähler zeigt dort am Tisch des Wahlvorstandes seine Wahlbenachrichtigung. Auf Verlangen und insbesondere, wenn er seine Wahlbenachrichtigung nicht vorzeigen kann, hat er sich mit einem gültigen Ausweis auszuweisen. Sobald der Schriftführer den Namen des Wählers im Wählerverzeichnis gefunden und die Wahlberechtigung festgestellt hat, erhält der Wähler im Normalfall die folgenden 4 amtlichen Stimmzettel:
- hellgrün: Stimmzettel für die Bürgermeisterwahl der Gemeinde Aldenhoven
- weiß: Stimmzettel für die Gemeinderatswahl der Gemeinde Aldenhoven
- hellblau: Stimmzettel für die Landratswahl des Kreises Düren
- hellrot: Stimmzettel für die Kreistagswahl des Kreises Düren
Wer nicht für alle Wahlen wahlberechtigt ist, erhält auch nur die entsprechenden Stimmzettel.
Mit den Stimmzetteln begibt sich der Wähler in die Wahlzelle, kennzeichnet diese jeweils mit einem Kreuz und faltet sie dann so, dass Umstehende nicht erkennen können, wie er gewählt hat. Danach begibt sich der Wähler wieder an den Tisch des Wahlvorstandes und wirft die Stimmzettel in die Wahlurne.
Bis 18:00 Uhr ist die Stimmabgabe in den Wahllokalen möglich. Direkt im Anschluss daran beginnt der Wahlvorstand mit der Ermittlung der Wahlergebnisse. Dies geschieht in 4 Abschnitten, d.h. für jede Wahl wird ein separates Ergebnis ermittelt. Alle Ergebnisse werden in einer Niederschrift festgehalten und als Schnellmeldung per Telefon zum Wahlamt im Rathaus durchgegeben. Dort werden alle Ergebnisse in ein spezielles PC-Programm zur Ergebniserfassung eingegeben.