10.06.2020: Sitzung Wahlausschuss am 30.07.2020
Noch bis zum 48. Tag vor der Kommunalwahl, also bis zum 27.07.2020, 18:00 Uhr, können Wahlvorschläge zur Gemeinderatswahl beim Wahlleiter eingereicht werden.
Der Wahlleiter hat zunächst die Pflicht, diese Wahlvorschläge unverzüglich nach Eingang darauf zu prüfen, ob sie allen Voraussetzungen entsprechen, die das Kommunalwahlgesetz (KWahlG) und die Kommunalwahlordnung (KWahlO) vorschreiben, oder ob sie Mängel aufweisen. Über das endgültige Ergebnis der Vorprüfung wird in der Sitzung des Wahlausschusses berichtet.
Der Wahlleiter legt in der Sitzung alle eingegangenen Wahlvorschläge, also auch verspätete oder sonst offensichtlich ungültige Wahlvorschläge, dem Wahlausschuss vor. Die Wahlvorschläge, incl. aller Anlagen und der Unterstützungsunterschriften, können in der Sitzung von den Mitgliedern des Wahlausschusses eingesehen werden.
Der Wahlausschuss muss Wahlvorschläge zurückweisen, wenn sie
- verspätet eingereicht worden sind oder
- den Anforderungen nicht entsprechen, die durch die Gemeindeordnung, das Kommunalwahlgesetz oder die Kommunalwahlordnung aufgestellt sind (s.oben), oder
- aufgrund eines Parteiverbots oder eines Verbots einer Vereinigung unzulässig sind.
Im Anschluss an die Beschlussfassung verkündet der Wahlleiter die Entscheidung des Wahlausschusses, begründet sie kurz und weist auf die Beschwerdemöglichkeit beim Wahlausschuss des Kreises hin.