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Wahlen in Aldenhoven
Kommunalwahl 2020
Kommunalwahl und Corona

07.08.2020: Kommunalwahl und Corona

Was ist mit Blick auf die Corona-Pandemie bei der Briefwahl und bei der Urnenwahl zu beachten?

Briefwahl

Beantragung von Briefwahl unter Einhaltung der Hygienevorschriften

Die Corona-Pandemie hat auch Auswirkungen auf die Kommunalwahl am 13. bzw. am 27. September 2020 in der Gemeinde Aldenhoven. Die Beantragung von Briefwahlunterlagen kann bei dieser Wahl nur unter Einhaltung der vorgegebenen Hygienevorschriften erfolgen.

Briefwahlanträge zur Kommunalwahl sollten daher möglichst kontaktlos im Rathaus abgegeben werden. Das gleiche gilt für die Rückgabe der roten Wahlbriefe. Das bedeutet, dass diese in den dafür vorgesehenen Briefkasten am Rathauseingang einzuwerfen sind. Briefwahlanträge können darüber hinaus auch jederzeit online gestellt werden.

Grundsätzlich gilt für Besucher des Rathauses noch mindestens bis Ende September die Pflicht zur vorherigen Terminvereinbarung. Jedoch brauchen Wahlberechtigte, die per Briefwahl direkt im Rathaus wählen möchten, keinen Termin. Briefwähler dürfen einzeln ins Rathaus eintreten und im Wahlamt, Zimmer 8, parterre, ihre Stimme abgeben. Den Zutritt für Briefwähler regelt eine Sicherheitskraft im Foyer des Rathauses nach Absprache mit dem Wahlamt.

Während der Öffnungszeiten (siehe unten) lässt die Sicherheitskraft nacheinander immer nur eine/n Briefwähler/in (bzw. alle Personen eines Haushalts) ins Rathaus. Sobald die vorherige Person (bzw. die Haushaltsangehörigen) das Rathaus wieder verlassen hat, darf die nächste Person zum Wahlamt vorgelassen werden. Alle übrigen Briewähler müssen draußen vor dem Rathaus warten.

Um lange Warteschlangen vor der Eingangstüre des Rathauses zu vermeiden, empfiehlt das Wahlamt deshalb ausdrücklich, Anträge auf Briefwahl möglichst online zu stellen oder schriftlich zu beantragen. Schriftliche Briefwahlanträge (Rückseite der Wahlbenachrichtigung) können per Post zum Rathaus geschickt werden oder in den Briefkasten an der Eingangstüre eingeworfen werden. Die Anträge werden durch das Wahlamt umgehend bearbeitet und die Briefwahlunterlagen werden immer montags, mittwochs und freitags zugestellt bzw. per Post versendet.

Öffnungszeiten:
montags – donnerstags: 8.30 – 12.00 Uhr
dienstags: 14:00 – 16:00 Uhr
donnerstags: 14:00 - 18:00 Uhr
freitags: 8:30 – 13:00 Uhr

Wichtig!!! Bitte denken Sie bei der Briefwahlbeantragung im Rathaus an folgendes:

  • beim Eintreten in das Rathaus bitte die Hände desinfizieren
  • bitte die Mindestabstände einhalten und eine Mund-Nasenbedeckung tragen
  • bitte Wahlbenachrichtigung mitbringen
  • bitte Personalausweis (oder Reisepass) mitbringen
  • möglichst einen eigenen Kugelschreiber mitbringen

Sollten Sie Fragen zur Briefwahl haben oder Unterstützung benötigen, können Sie sich während der o.g. Öffnungszeiten an die Mitarbeiter/innen des Wahlamtes, Rufnummer 02464 / 586-210, wenden. Sie beantworten Ihnen gerne Ihre Fragen.

Urnenwahl im Wahllokal

In den 16 Wahllokalen im Gemeindegebiet gelten spezielle Regelungen zur Einhaltung der Hygienevorschriften

Zur Kommunalwahl am 13. September 2020 und zur möglichen Stichwahl am 27. September 2020 werden in der Gemeinde Aldenhoven insgesamt 16 Wahllokale eingerichtet. Dort können die ca. 10.800 Wahlberechtigten in der Zeit von 8 Uhr bis 18 Uhr ihre Stimmen abgeben. Achten Sie bitte auf den Eintrag in Ihrer Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigen in der Zeit vom 17. August 2020 bis zum 23. August 2020 zugestellt wird. Dort können Sie nachlesen, in welchem Wahllokal Sie Ihre Stimme abgeben dürfen.

Eine vollständige Liste aller Wahllokale im Gemeindegebiet finden Sie unter diesem Link. Bis auf die beiden Räume in Dürboslar und Engelsdorf sind alle übrigen Wahllokale für Rollstuhlfahrer zugänglich.

In allen Wahllokalen gelten aufgrund der Corona-Pandemie bei dieser Wahl spezielle Regelungen zur Einhaltung der Hygienevorschriften. Hierzu gehören vor allem die Zutrittssteuerung zum Wahllokal und die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m. In den Wahllokalen können entsprechende Markierungen für ein Einbahnstraßensystem angebracht werden. Ggf. darf immer nur eine Person (bzw. alle Personen eines Haushalts) das jeweilige Wahllokal betreten. Andere Wähler müssen dann solange vor dem Wahllokal warten, bis der Wahlraum frei ist oder sie von einem Wahlhelfer aufgefordert werden einzutreten. Beachten Sie dazu bitte die Aushänge und Informationen in Ihrem Wahllokal.

Um unnötige Kontakte zu vermeiden, sollte jeder Wähler und jede Wählerin möglichst einen eigenen Kugelschreiber ins Wahllokal mitbringen. Im Wahllokal wird das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung empfohlen.

Wichtig!!! Bitte denken Sie bei der Stimmabgabe im Wahllokal an folgendes:

  • beim Eintreten in das Wahllokal bitte die Hände desinfizieren
  • bitte die Mindestabstände einhalten und eine Mund-Nasenbedeckung tragen
  • bitte Wahlbenachrichtigung mitbringen
  • bitte Personalausweis (oder Reisepass) mitbringen
  • möglichst einen eigenen Kugelschreiber mitbringen
  • bitte die Aushänge und Informationen in Ihrem Wahllokal beachten
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