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Gemeinde Aldenhoven

Stimmabgabe im Wahllokal

Am Wahlsonntag, dem 09. Juni 2024, öffnen die Wahllokale um 08:00 Uhr. Jede wahlberechtigte Person, die ihre Stimme abgeben möchte und noch keine Briefwahl gemacht hat, muss sich mit ihrem Wahlbenachrichtigungsbrief und ihrem Personalausweis oder Reisepass in ihr Wahllokal begeben.

Der Wähler legt dort am Tisch des Wahlvorstandes seine Wahlbenachrichtigung vor. Auf Verlangen und insbesondere, wenn dieser seine Wahlbenachrichtigung nicht vorzeigen kann, hat er sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass auszuweisen. Sobald der Schriftführer den Namen des Wählers im Wählerverzeichnis gefunden und die Wahlberechtigung festgestellt hat, erhält der Wähler den amtlichen Stimmzettel zur Europawahl. 

Mit dem Stimmzettel begibt sich der Wähler in die Wahlzelle, kennzeichnet diesen mit einem Kreuz und faltet ihn dann so, dass Umstehende nicht erkennen können, wie er gewählt hat. Danach begibt sich der Wähler wieder an den Tisch des Wahlvorstandes und wirft den Stimmzettel in die Wahlurne.

Bis 18:00 Uhr ist die Stimmabgabe in den Wahllokalen möglich. Direkt im Anschluss daran beginnen die Wahlvorstände mit der Ermittlung der Wahlergebnisse. Alle Ergebnisse werden in einer Niederschrift festgehalten und als Schnellmeldung per Telefon an das Wahlamt im Rathaus durchgegeben. Dort werden alle Ergebnisse in ein spezielles Programm eingetragen. Die Ergebnisse können Sie online abrufen. 

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