27.07.2021: Wählerverzeichnis wird erstellt
Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass man sich bei einem Umzug immer sofort beim Bürgerbüro (Einwohnermeldeamt) an- bzw. ummelden sollte, da aufgrund der Daten des Melderegisters das Wählerverzeichnis erstellt wird. Und nur wer dort richtig gemeldet ist, kann auch sicher sein, dass er richtig ins Wählerverzeichnis eingetragen wird.
In der Zeit vom 15. August bis zum 05. September 2021 werden alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen wurden, über ihr Wahlrecht informiert. Sie erhalten einen Wahlbenachrichtigungsbrief. Wer bis zum 05. September 2021 noch keinen Brief erhalten hat und glaubt wahlberechtigt zu sein, der sollte sich unbedingt bis zum 10. September 2021, 13:00 Uhr im Wahlamt der Gemeinde melden. Bis dahin kann dann nachträglich noch die Aufnahme ins Wählerverzeichnis geschehen und eine Wahlbenachrichtigung ausgedruckt werden. Nähere Informationen hierzu können gerne beim Wahlamt der Gemeinde (Tel. 586-234) erfragt werden.
Briefwahlanträge sind ab dem 16.08.2021 auch online möglich
Wer wahlberechtigt ist, aber am Wahltag nicht in sein Wahllokal kommen kann, der kann ab dem 16. August 2021 Briefwahl beantragen. Den Antrag dazu finden Sie sowohl im Internet unter www.aldenhoven.de als auch auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung. Den Briefwahlantrag können Sie per Post ins Rathaus schicken (Achtung! Geburtsdatum eintragen und Unterschrift nicht vergessen) oder dort persönlich abgeben. Ausführliche Informationen zur Briefwahl finden Sie ab diesem Zeitpunkt auf unserer Internetseite.