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Wahlen in Aldenhoven
Bundestagswahl 2021
Stimmabgabe

14.09.2021: Stimmabgabe im Wahllokal

Am Wahltag, dem 26. September 2021, öffnen um 8:00 Uhr die Wahllokale. In den 11 Wahllokalen im Gemeindegebiet gelten wieder spezielle Regelungen zur Einhaltung der Hygienevorschriften. Auch Ungeimpfte können ohne Corona-Test ihre Stimme abgeben. Es gilt nur Maskenpflicht.

Zur Bundestagswahl am 26. September 2021 werden in der Gemeinde Aldenhoven insgesamt 11 Wahllokale eingerichtet. Dort können die ca. 10.120 Wahlberechtigten in der Zeit von 8 Uhr bis 18 Uhr ihre Stimmen abgeben. Achten Sie bitte auf den Eintrag in Ihrer Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigen in der Zeit vom 26. August 2021 bis zum 05. September 2021 zugestellt wurden. Dort können Sie nachlesen, in welchem Wahllokal Sie Ihre Stimme abgeben dürfen.

Eine vollständige Liste aller Wahllokale im Gemeindegebiet finden Sie unter dem folgenden Link. Bis auf die beiden Räume in Dürboslar und Engelsdorf sind alle übrigen Wahllokale für Rollstuhlfahrer zugänglich.

Hygienevorschriften im Wahllokal

In allen Wahllokalen gelten aufgrund der Corona-Pandemie auch bei dieser Wahl wieder spezielle Regelungen zur Einhaltung der Hygienevorschriften. Hierzu gehören vor allem die Maskenpflicht, die Zutrittssteuerung zum Wahllokal und die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m. In den Wahllokalen können entsprechende Markierungen für ein Einbahnstraßensystem angebracht werden. Es darf immer nur eine Person (bzw. alle Personen eines Haushalts) das jeweilige Wahllokal betreten. Andere Wähler müssen dann solange vor dem Wahllokal warten, bis der Wahlraum frei ist oder sie von einem Wahlhelfer aufgefordert werden einzutreten. Beachten Sie dazu bitte die Aushänge und Informationen in Ihrem Wahllokal.

In den Wahlräumen und auf den Wegen dorthin besteht gemäß Coronaschutzverordnung Maskenpflicht. Dort ist mindestens eine medizinische Maske (sogenannte OP-Maske) zu tragen. Um unnötige Kontakte zu vermeiden, sollte jeder Wähler und jede Wählerin möglichst einen eigenen Kugelschreiber ins Wahllokal mitbringen.

Die obengenannten Hygienevorschriften gelten unabhängig vom Impfstatus des Wählenden. Die Vorlage eines negativen Corona-Tests ist nicht erforderlich. Die sogenannte 3G-Regelung findet in den Wahllokalen keine Anwendung. Eine entsprechende Ausnahme ist in der Coronaschutzverordnung zu finden.

Wichtig!!! Bitte denken Sie bei der Stimmabgabe im Wahllokal also an folgendes:

  • beim Eintreten in das Wahllokal bitte die Hände desinfizieren
  • bitte die Mindestabstände einhalten und eine medizinische Maske (OP-Maske) tragen
  • bitte Wahlbenachrichtigung mitbringen
  • bitte Personalausweis (oder Reisepass) mitbringen
  • möglichst einen eigenen Kugelschreiber mitbringen
  • bitte die Aushänge und Informationen in Ihrem Wahllokal beachten

Der Wähler zeigt dort am Tisch des Wahlvorstandes seine Wahlbenachrichtigung vor. Auf Verlangen und insbesondere, wenn er seine Wahlbenachrichtigung nicht vorzeigen kann, hat er sich mit einem gültigen Ausweis auszuweisen. Sobald der Schriftführer den Namen des Wählers im Wählerverzeichnis gefunden und die Wahlberechtigung festgestellt hat, erhält der Wähler den amtlichen Stimmzettel zur Bundestagswahl.

Mit dem Stimmzettel begibt sich der Wähler in die Wahlzelle, kennzeichnet diesen mit je einem Kreuz bei Erst- und Zweitstimme und faltet ihn dann so, dass Umstehende nicht erkennen können, wie er gewählt hat. Danach begibt sich der Wähler an den anderen Tisch des Wahlvorstandes und wirft den Stimmzettel in die Wahlurne.

Bis 18:00 Uhr ist die Stimmabgabe in den Wahllokalen möglich. Direkt im Anschluss daran beginnen die Wahlvorstände mit der Ermittlung der Wahlergebnisse. Alle Ergebnisse werden in einer Niederschrift festgehalten und als Schnellmeldung per Telefon zum Wahlamt im Rathaus durchgegeben. Dort werden alle Ergebnisse in ein spezielles PC-Programm eingegeben und im Internet veröffentlicht.

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