21.01.2021: Deutsche im Ausland müssen Antrag stellen
Für Deutsche im Ausland ohne gemeldeten Wohnsitz in Deutschland ("Auslandsdeutsche") gilt folgendes:
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.